11.12.2025 - 6.22 Bereitstellung von Haushaltsmitteln - Entscheid...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.22
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 11.12.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB56 - Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung
- Bearbeitung:
- Bianca Arralde y Naue
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Maßmann erläutert, dass die Verwaltung eine Vielzahl ähnlicher Vorlagen vorgelegt hat. Hintergrund dieses Vorgehens ist die aktuelle Haushaltssituation und dass die Stadt Hagen voraussichtlich mit einem zusätzlichen Defizit von 30 Mio. € abschließen wird. Da ein Ausgleich aufgrund der Haushaltssituation nicht möglich ist, ist über die erhöhten Mittel für die Pflichtaufgaben ein Ratsbeschluss erforderlich. Da es sich um Pflichtaufgaben handelt, muss der Beschluss allerdings auch getroffen werden.
Herr Eiche merkt an, dass 27.02.2024 mitgeteilt wurde, dass die Landeseinrichtung im ehemaligen Gebäude von Max Bahr vom Land betrieben wird. Die Stadt sollte sich um die Herrichtung kümmern, konnte aber im Nachgang gegenüber der Landesregierung einen Mietpreisaufrufen. Über weitere Kosten wurde der Rat seiner Zeit nicht informiert. Er fragt nach den Hintergründen.
Frau Soddemann antwortet, dass die Situation mit der Landeseinrichtung so bestehen bleibt wie in der Vergangenheit informiert worden ist. Es handelt sich um eine haushaltstechnische Buchung, da die Einnahmen nicht im Fachbereich Integration und Wohnraumsicherung verbucht werden, sondern die Buchung in einem anderen Budget stattfindet. Dies ist in der Vorlage genauer erläutert.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 II S. 1 GO NRW in Höhe von 1.454.337,72 € auf dem Auftrag 1051301 mit der Deckung aus Erträgen aus Mieteinnahmen für die Landeserstaufnahmeeinrichtung, Eckeseyer Straße von der Kostenstelle 1123.
2. Gemäß § 83 GO NRW stellt der Rat die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bereit. Eine Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen und Minderauszahlungen und Mehreinzahlungen ist nicht möglich, so dass der über- bzw. außerplanmäßige Bedarf unter Berücksichtigung einer aktuellen Prognose nur über eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages um voraussichtlich 3.470.287,89 € gedeckt werden kann.
