11.12.2025 - 6.21 Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.21
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 11.12.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Melanie Weik-Hensel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gronwald erklärt, dass Hagen Aktiv – obwohl bei der Überprüfung keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden – dennoch ein ungutes Gefühl hat. Daher wird sich die Ratsgruppe Hagen Aktiv enthalten.
Herr Eiche hat ebenfalls ein ungutes Gefühl und wird sich daher auch enthalten.
Herr Oberbürgermeister Rehbein schlägt vor, die Tagesordnungspunkte einzeln abzustimmen, da er bei den Punkten 1. und 3. nicht stimmberechtigt ist und so ein Protokollieren des Ergebnisses einfacher ist.
Beschluss:
1. Der Einspruch der Wählergemeinschaft Hagen Aktiv-FWG vom 09.10.2025 gegen die Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Stadt Hagen und der Wahl des Oberbürgermeisters sowie der Bezirksvertretung Mitte wird zurückgewiesen.
3. Nachdem die Vorprüfung des Wahlprüfungsausschusses ergeben hat, dass keiner der in § 40 Absatz 1 lit. a) bis c) genannten Fälle vorliegt, wird die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Hagen vom 14.09.2025 sowie die Stichwahl des Oberbürgermeisters am 28.09.2025 für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis:
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x |
Einstimmig beschlossen (bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Ratsgruppe Hagen Aktiv) |
Herr Oberbürgermeister Rehbein nimmt gem. § 46e KwahlG NRW nicht an der Abstimmung teil.
2. Nachdem die Vorprüfung des Wahlprüfungsausschusses ergeben hat, dass keiner der in § 40 Absatz 1 lit. a) bis c) genannten Fälle vorliegt, wird die Wahl der Vertretung der Stadt Hagen am 14.09.2025 für gültig erklärt.
4. Nachdem die Vorprüfung des Wahlprüfungsausschusses ergeben hat, dass keiner der in § 40 Absatz 1 lit. a) bis c) genannten Fälle vorliegt, wird die Wahl der Bezirksvertretungen Hagen Mitte, Hagen Nord, Hohenlimburg, Eilpe/Dahl und Haspe vom 14.09.2025 für gültig erklärt.
