11.12.2025 - 6.33 Verbindliche Bedarfsplanung für voll- und teils...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Rehbein weist darauf hin, dass die Beratung im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nicht stattgefunden hat, dennoch eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr erfolgen muss.

 

Herr Schmidt erläutert den Sachantrag (Anlage 1). Es ist unerfreulich, dass die Bedarfsdeckung nicht in allen Stadtbezirken möglich ist. Daher sieht der Sachantrag vor, diese zu verfolgen.

 

Herr Oberbürgermeister Rehbein lässt über den ergänzenden Sachantrag abstimmen.

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Pflegebedarfsplan für Hagen 2025 bis 2028 und stellt ihn gem. § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes verbindlich fest. In der Stadt Hagen besteht ab dem 01.01.2026 kein Bedarf für weitere voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Bereits mit der Stadt Hagen abgestimmte Vorhaben, sowie Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeeinrichtungen sind hiervon ausgeschlossen.

 

2. Die Stadt Hagen macht von ihrem Recht gem. § 11 Abs. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch. Eine Förderung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen liegen und zusätzliche Plätze schaffen, wird von einer Bedarfsbestätigung der Stadt abhängig gemacht. Ausgenommen sind Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeeinrichtungen.

 

3. Die Stadt Hagen verfolgt perspektivisch das Ziel einer auskömmlichen Versorgung mit Pflegeplätzen innerhalb der einzelnen Stadtbezirke.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen