25.09.2025 - 6.7 Änderung des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 25.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) wie in dieser Vorlage beigefügten Anlage dargestellt zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zu 1. gemäß § 115 GO NRW bei der zuständigen Kommunalaufsicht anzuzeigen.
3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Ömer Oral als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen in die noch anzuberaumende Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) zu entsenden.
4. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter 3. bestellten Vertreters bestellt der Rat Herrn Martin Scholz als stimmberechtigten Vertreter für die unter I. genannte Gesellschafterversammlung.
5. Er wird zu allen Handlungen ermächtigt und beauftragt, die zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. erforderlich oder sachgerecht sind.
6. Der Rat der Stadt Hagen weist die Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) an, in der Gesellschafterversammlung der ha.ge.we, den Beschluss zu 1. umzusetzen und alle für die Umsetzung erforderlichen oder sachdienlichen Maßnahmen vorzunehmen.
7. Der Rat der Stadt Hagen weist als Alleingesellschafterin der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) die HVG als Aktionärin der Hagener Straßenbahn AG an, die Hagener Straßenbahn AG anzuweisen, in der noch anzuberaumende Gesellschafterversammlung der ha.ge.we, den Beschluss zu 1. Umzusetzen und alle für die Umsetzung erforderlichen oder sachdienlichen Maßnahmen vorzunehmen.
8. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt und beauftragt, die zur Umsetzung der Beschlüsse zu 1. bis 7. erforderlich oder sachgerechten sind.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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328,8 kB
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