25.09.2025 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Be. fragt zur Vorlage zum Schnellladepark an der Berchumer Straße, wie der Rat eine sachgerechte Entscheidung treffen soll, obwohl wichtige Tatsachen nicht in der Vorlage benannt sind. Er verweist auf die westliche Quelle des Hasper Baches, die seiner Auffassung nach, geleugnet wird.

 

Herr Dr. Diepes antwortet, dass die Frage nach den verschiedenen Quellen der Verwaltung, hier auch der Unteren Wasserbehörde, zugetragen worden ist. Die Verwaltung hat sich die Lage im Rahmen von Ortsterminen angeschaut. Eine Quelle konnte hierbei nicht gefunden werden. Auch die Vegetation gibt keinen Hinweis auf eine solche. Eine Quelle liegt im ausreichenden Abstand im nahegelegenen Quellbereich des Haldener Baches. Die Untere Wasserbehörde hat bestätigt, dass aus ihrer Sicht keine Bedenken für die Planung bestehen. Informationen zur Befassung des Beschlusses sind daher aus seiner Sicht in der Vorlage dargestellt.

 

Herr Be. fragt, wieso die Entwicklungsziele des Landschaftsplans von 1994 zum Dünningsbruch ignoriert werden. Er verweist auf die zuvor von ihm benannte Quelle.

 

Herr Dr. Diepes antwortet, dass bei Landschaftsplänen und ihren Entwicklungszielen eine Abwägung zugrunde liegt. Die Landschaftsschutzgebiete weisen eine gewisse Größe auf. Der Eingriff ist lediglich marginal, wird allerdings auch ausgeglichen.

 

Frau T. fragt, wie die Verwaltung rechtfertigt, dass die Kalt- und Frischluftschneise durch den Bau des Schnellladeparks verkleinert wird.

 

Herr Dr. Diepes antwortet, dass es sich hierbei um eine Güterabwägung handelt. Er erläutert die entstehenden Auswirkungen auf die Frischluft und Frischluftentstehungen und hält diese für marginal.

 

Frau T. fragt, wie es hinsichtlich der Standortabwägung zu der Aussage kommt, dass der Parkdruck, auf dem Parkplatz der Fachhochschule Südwestfalen zu hoch ist, hingegen auf dem nahegelegenen Wanderparkplatz als gering bis mittel eingeschätzt wird.

 

Herr Dr. Diepes antwortet, dass aufgrund der Lose in einem Bundesprogramm lediglich gewisse Gebiete herangezogen werden konnten. Dabei war auch die Flächenverfügbarkeit ausschlaggebend. Daher ist diese Fläche aus Sicht der Verwaltung nahezu alternativlos. Ein Wanderparkplatz hat eine ganz andere Funktion und ist nicht für die Stellplatzbereitstellung eines Verwaltungsbaus vorgesehen, da diese nicht der Aufnahme des allgemeinen Parkdrucks dienen. 

 

Herr Keune ergänzt, dass die Studenten der Fachhochschule auf dem für sie vorgesehenen Parkplatz parken. Entscheidend ist, dass das Gelände vom Land nicht bereitgestellt wird.

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