03.07.2025 - 7 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Herr Thielmann erklärt, dass der Belag der fertiggestellten Radverkehrsstreifen in der Bahnhofstraße uneben ist. Er fragt, ob dies so vorgesehen ist oder ob es sich um einen Baumangel handelt und wann dieser abgestellt wird. Weiter fragt er, ob seitens der Verwaltung sichergestellt ist, dass in der Sommerpause keinerlei Arbeiten im Dünningsbruch (bspw. Mulchen der Fläche) durchgeführt werden, die einer neutralen Durchführung des geplanten Artenschutzgutachtens entgegenstehen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die erste Frage noch einmal zur Überprüfung an die Fachverwaltung gegeben wird, da jede Baumaßnahme abgenommen werden muss.

 

Herr Keune ergänzt zum Dünningsbruch, dass seitens der Verwaltung und des WBH keine Maßnahmen vorgesehen sind. Die Verwaltung hält sich an Recht und Gesetz, daher werden Artenschutzbelange entsprechend berücksichtigt.

 

Frau Sieling erkundigt sich nach den Feuerlöschern auf den Fluren der Verwaltung. Sie fragt, wann sich hier endlich etwas tut. Weiter teilt sie mit, dass wichtige Verkehrszeichen und teilweise auch Ampeln (Kuhlestraße) überwuchert sind. Sie fragt, wann diese vom Grünschnitt befreit werden.

 

Herr Keune sagt eine schriftliche Beantwortung zu den Feuerlöschern zu. Zur zweiten Frage antwortet er, dass der WBH turnusmäßig den Straßenraum von Grünschnitt befreit. Dort wo sicherheitsrelevante Aspekte betroffen sind geschieht dies auch außer der Reihe. Insofern verweist er auf den Mängelmelder und bittet darum entsprechende Feststellungen dort zu melden.

 

Herr Oral berichtet, dass ihm mitgeteilt worden ist, dass es beim HEB eine Vielzahl defekter Ladefahrzeuge sowie Personalmangel gibt. Er fragt, ob dies den Tatsachen entspricht und Auswirkungen auf die Abholungen bzw. Entsorgungstermine hat.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr Oral weist auf die kritische Terminlage im Ausländeramt hin und fragt, ob wieder ausreichend Termine mit Blick auf die anstehende Ferienzeit zur Verfügung gestellt werden können.

 

Herr Dr. Erpenbach antwortet, dass in allen Bürgerämtern die neuen Termine für die kommende Woche am Montag freigeschaltet werden. Derzeit kommt es seiner Kenntnis nach nicht zu Engpässen.

 

Herr König verweist auf einen Beschluss des Rates vom 03.04.2025 [nachträglich korrigiert auf: Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.03.2025] zu den erforderlichen Maßnahmen, im Rahmen der Brückensperrung die Verkehrsflüsse sicherzustellen. Er fragt, wann mit einer Antwort zu rechnen ist. Weiter erklärt er, dass ihm auf seine Nachfrage zum Schülerverkehr für die FESH geantwortet worden ist, dass das normale Liniennetz genutzt werde. Im letzten Umweltausschuss wurde eine Lösung für die Anbindung der Pflegeschule durch den ÖPNV gesucht. Als Ergebnis sollten die Einsatzbusse im Schülerverkehr genutzt werden. Die Hagener Straßenbahn erklärte hierzu allerdings, dass diese nicht zur Verfügung stehen, da diese für den Transport von Schülern zur FESH benötigt werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass dies noch einmal überprüft werden muss und wird dies an die Fachverwaltung geben.

 

Herr Keune sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr Thieser erklärt, dass in Haspe eine Fahrradüberquerung An der Kohlenbahn gebaut worden ist. Laut WBH hat diese Maßnahme Kosten i. H. v. über 80.000 € verursacht. Er fragt, ob noch Weiteres hier zu erwarten ist, oder die überhöhte Schwelle und die beiden Verkehrsschilder die vollständige Maßnahme darstellen.

 

Herr Keune räumt ein, dass die Schwelle nicht problemlos von jedem überquert werden kann. Die Verwaltung befindet sich in der Abstimmung, wie sie weiter mit diesem Vorgang umgeht. Für die nächste Sitzungsrunde soll hierzu eine Vorlage erstellt werden.

 

Frau Pfefferer fragt zur Friedrich-Harkort-Grundschule, wie der weitere Informationsfluss der Verwaltung aussieht und ob es in den nächsten Sitzungsrunden im Infrastruktur- und Bauausschuss und Schulausschuss eine Drucksache geben wird. Ferner fragt sie, ob die Schule bereits informiert worden ist.

 

Herr Keune antwortet, dass unglücklicherweise auf Nachfrage im Infrastruktur- und Bauausschuss ein Arbeitszwischenstand aus einem Gutachten vorgetragen worden ist. Der Verwaltungsvorstand hatte sich dazu abgestimmt, vorerst noch keine weitergehenden Aussagen zu tätigen, bevor das Gutachten abgeschlossen ist und vollständig vorliegt. In der nächsten Sitzungsrunde sollen alle zuständigen Gremien informiert werden.

 

Frau Soddemann ergänzt, dass es zunächst darauf ankommt, dass ein abschließendes Gutachten vorliegt und Verwaltung sich dann Gedanken zu allen Arten der Umsetzung machen muss. Dass an der Schule ein erhebliches Problem besteht, sollte niemandem mehr unbekannt sein. Die Schule war bei der Gutachtenerstellung eingebunden. Inwieweit die Verwaltung die Möglichkeiten zur Sanierung oder anderen Maßnahmen realisieren kann, wird Ergebnis des Gutachtens und der darauffolgenden Abstimmung sein. Dies wird etwas Zeit in Anspruch nehmen.

 

Herr Geitz ergänzt zur Ausführung von Herrn Thieser, dass eine Beschilderung fehlt, die auf die Radquerung hinweist. Er fragt, ob kurzfristig eine Maßnahme zur Herstellung der Sicherheit getroffen werden kann.

 

Herr Keune antwortet, dass eine Beschilderung vorhanden ist, nach der der Radverkehr Vorrang zu achten hat.

 

Herr Treß fragt, ob der Verwaltung bekannt ist, dass im Eugen-Richter-Turm bei Regenfällen Wasser von der Decke tropft und ob beabsichtigt ist, diesen Schaden zu beseitigen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr Klepper erklärt, dass das Problem der Herkulesstaude schon mehrfach über den Mängelmelder gemeldet worden ist, eine Beseitigung oder Rückmeldung aber nicht stattgefunden hat. Er fragt, wer für den Mängelmelder zuständig ist und wie mit Meldungen verfahren wird.

 

Herr Keune antwortet, dass die Mängel zunächst beim WBH eingehen. Er selbst hat bereits kritisiert, dass nicht in jedem Fall eine Rückmeldung erfolgt. Der WBH ist bemüht, die Mängel – soweit sie in der Unterhaltungspflicht des WBH sind – zu beseitigen. Steht die Herkulesstaude aber beispielsweise auf einem Privatgrundstück, so wird der Vorgang an das Ordnungsamt abgegeben, sodass der Eigentümer zur Beseitigung aufgefordert wird. Dies erfolgt nicht immer umgehend, sondern löst ggf. sogar ein eigenes Rechtsverfahren aus. Das ist aus Sicht der Verwaltung nicht immer befriedigend, anders aber nicht handhabbar.

 

[Anmerkung der Schriftführung:

Im weiteren findet eine Sitzungsunterbrechung statt.]