22.05.2025 - 6.11 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr König verweist auf seine Frage im Haupt- und Finanzausschuss die zum Protokoll beantwortet worden ist. Er merkt an, dass im Dezember im Rat beschlossen worden ist, dass der Haupt- und Finanzausschuss im Einzelfall über die Bildung von Rückstellungen informiert wird.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass der Beschluss – so wie der Rat der Stadt Hagen ihn gefasst hat – umgesetzt wird.

 

Herr Eiche verweist auf die Anlage 1 der Vorlage. Hier ist unter Ziffer 3 der Mehraufwand für Versorgung, in der rechten Spalte unter Deckung aber ebenfalls Versorgung genannt. Er fragt, wie diese Deckung zu verstehen ist.

 

Herr Maßmann sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage 1 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bedarfe nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz GO NRW.

2. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die in den Anlagen 2 und 3 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis.

3. Der Rat der Stadt Hagen nimmt gem. § 22 Abs. 4 KomHVO NRW die in der Anlage 4 dargestellten Übertragungen von Aufwands-, Auszahlungs- und Kreditermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

 x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1000055&TOLFDNR=1010780&selfaction=print