22.05.2025 - 5.1 gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen von CDU, S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klepper erläutert, dass nach der Bescheidzustellung offenkundig wurde, dass erhebliche Unterschiede zu den alten Gebührenbescheiden durch die Zonenverschiebung entstanden sind. Eine Anpassung der Zonenzuordnung war in der Vorlage nicht auf Anhieb erkennbar. Der CDU-Fraktion ist wichtig, dass die Zuteilung der Straßen nach den alten Zonen bestehen bleibt. Die Erhöhung ist aus seiner Sicht unproblematisch. Hierzu soll die Verwaltung eine Beschlussvorlage erstellen und in den Beratungsgang geben.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Verwaltung den Antrag – die neuen Sätze in der Zuteilung der alten Zonen – entsprechen kann, und – sofern ein Beschluss gefasst wird – eine Vorlage für die kommende Ratssitzung vorlegen wird.

 

Herr Eiche merkt an, dass die Änderungen der Zonen nicht aus der Vorlage ersichtlich waren. Die AfD-Fraktion wird dem Antrag zustimmen.

 

Herr Rudel unterstützt die Ausführungen von Herrn Klepper. In der Tiefe waren die – vereinzelt gravierenden – Auswirkungen aus der Vorlage seiner Auffassung nach nicht ersichtlich. Daher hält er es für geboten, dass dies behoben wird. Dass moderate Erhöhungen notwendig sind, hält er für unstrittig. 

 

Herr F. Schmidt stimmt den Vorrednern zu. Er kritisiert die Verwaltung, da diese aus seiner Sicht nicht die nötigen Informationen vorgelegt hat, um den Sachverhalt umfassend und gerecht beurteilen zu können. Er begrüßt die Zusammenarbeit hinsichtlich des Antrags, kritisiert allerdings die mediale Begleitung des Vorgangs. Für die zukünftige Beratung solcher Themen wünscht er Synopsen, die die Änderungen verdeutlichen.

 

Herr Gronwald spricht sich für die Rückführung in die alten Zonen aus. Allerdings hält er die Gebührenanpassung grundsätzlich für falsch. Vor dem Hintergrund der insgesamt steigenden Herausforderungen für Gastronomen hält er die Gebührenerhöhung nicht für geboten.

 

Herr Sondermeyer unterstützt den Antrag.

 

Frau Engelhardt bittet darum, in Zukunft bei Gebührenänderungen anhand einer Synopse eine Gegenüberstellung der Änderungen zu erhalten.

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den III. Nachtrag zur Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hagen (Sondernutzungssatzung) wie folgt anzupassen:

 

1. Der Gebührentarif zu § 10 Abs. 1 Nr. 1.4. der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hagen (Sondernutzungssatzung) vom 08.06.1998, in der Fassung des III. Nachtrages bleibt der Gebührenhöhe nach für die Gebührenzonen I – III unverändert.

 

2. Die Gebührenzone IV (in der Fassung des II. Nachtrages vom 18.12.2013, gültig bis 2024) wird wieder eingeführt. Dazu wird von Seiten der Verwaltung ein angemessener aktualisierter Gebührenvorschlag vorgelegt.

 

3. Die Zuordnung der Straßen zu den Zonen stützt sich wieder auf die alte Straßenliste des II. Nachtrags vom 18.12.2013.

 

4. Die Gebührenanpassung erfolgt rückwirkend zum Inkrafttreten des III. Nachtrags (April 2025).

 

5.  Betroffene Gebührenzahler erhalten unaufgefordert einen neuen Gebührenbescheid.

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Abstimmungsergebnis:

 

 x

 Einstimmig beschlossen (bei Enthaltung der Fraktion Hagen Aktiv)