22.05.2025 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr B. stellt fest, dass in den wenigsten Ausschüssen eine Einwohnerfragestunde stattfindet und fragt warum das so ist. Außerdem kritisiert er, dass vereinzelt derselbe Beratungsgegenstand auf der Tagesordnung in zwei Gremien zu finden ist, die zum selben Zeitpunkt tagen. Dies behindert aus seiner Sicht die Teilnahme an der Beratung des Themas.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass es ins Benehmen des Rates gestellt ist, sich eine eigene Geschäftsordnung zu geben und diese auszugestalten. Die Geschäftsordnung sieht neben dem Rat auch die Bezirksvertretungen für eine Einwohnerfragestunde vor. Im Übrigen dient der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeschwerden als Bündelungsausschuss für Fragen, Impulse, Kritik oder Anmerkungen aus der Bürgerschaft. Des Weiteren führt er aus, dass es bei multiplen kommunalpolitischen Gremien oft nicht anders gestaltbar ist, als auch Sitzungen parallel stattfinden zu lassen. Der Sitzungskalender nimmt dabei auf die Beratungsfolgen, weitere Gremien wie Aufsichtsräte und Verwaltungsräte der städtischen Beteiligungen und die Zusammensetzung innerhalb des Gremiums Rücksicht, sodass bspw. eine Überschneidung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter in diesen Ausschüssen oder der den Fachausschuss betreuenden Beigeordneten möglichst ausgeschlossen ist.

 

Frau R. fragt, warum die beabsichtigte Gesamtschule nicht in Hohenlimburg gebaut wird, obwohl viele Schülerinnen und Schüler aus Hohenlimburg kommen.

 

Frau Soddemann antwortet, dass sich die Verwaltung in Abwägung des Standortes alle Schülerbewegungen betrachtet und einen Bedarf auch aus dem Bezirk Hagen-Mitte festgestellt hat.

 

Herr Z. erklärt, dass die Feithstraße regelmäßig stark frequentiert ist. Er fragt, wie die Verwaltung den Verkehr regeln will. Er ist der Auffassung, dass die Schülerverkehre den Verkehr dort zum Erliegen bringen werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass sich das Verfahren derzeit in der Vorstudie befindet und beabsichtigt ist, ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden neben den verkehrlichen Belangen auch weitere Belange – wie beispielsweise die des Immissionsschutzes oder des Natur- und Artenschutzes – abgeprüft. Daher kann die Frage derzeit nicht detailliert beantwortet werden, da dies zunächst das Bebauungsplanverfahren aufzeigen muss.

 

Herr Keune bestätigt dies. Der Verwaltung sind diese Bedenken durchaus bekannt und diese werden im Rahmen des Verfahrens beurteilt.

 

Herr Z. fragt weiter, wie die Entwässerung gestaltet werden soll. Ein Kanal liegt im Dünningsbruch nicht vor. Die beiden Kanäle an der Feithstraße und der Berchumer Straße sind seiner Auffassung nach bereits an der Belastungsgrenze.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass auch die Erschließung Teil des Bebauungsplanverfahrens sein wird. Hier muss sichergestellt werden, dass alle Belange – auch entgegenstehende Belange des Naturschutzes und Ähnlichem – berücksichtigt werden.

 

Herr Keune lädt die Anwohnerinnen und Anwohner ein, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens an der Bürgerbeteiligung bzw. -anregung teilzunehmen und diese Bedenken vorzutragen. In der Sache kann dem künftigen Verfahren heute keine Antwort vorgegriffen werden.

 

Herr Z. fragt, wann das Bebauungsplanverfahren stattfindet.

 

Herr Keune antwortet, dass das Verfahren im Laufe dieses Jahres beginnen soll, dann aber auch öffentlich bekannt gemacht wird.

 

Herr K. merkt, an, dass bei dem Thema Dünningsbruch auch die wohnliche Bebauung im Osten betrachtet wird und fragt, welche Grundstücke in den Bebauungsvorhaben berücksichtigt werden und warum das Bauvorhaben der Schule auch an die Wohnbebauung gekoppelt ist. Weiter fragt er, welche alternativen Standorte geprüft worden sind und aus welchen Gründen diese Standorte verworfen wurden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass bei der Standortfrage das gesamte Stadtgebiet betrachtet worden ist. Mit Blick auf die teilregionalen Schulbedarfe zeigte sich der Dünningsbrucht als geeignet. Diese Bewertung ist über den gesamten Zeitraum auch Gegenstand der Beratung in den Fachausschüssen bzw. dem Rat gewesen.

 

Herr Keune ergänzt, dass im Bebaungsplanverfahren auch die Standortfrage noch einmal dargelegt wird. Er widerspricht der Aussage, dass das Bauvorhaben an die Wohnbebauung im Osten geknüpft ist.

 

Herr G. fragt zur Bebauung am Dünningsbruch, weshalb weder eine Zufahrt noch Rettungswege geplant sind.

 

Herr Keune wiederholt, dass diese Belange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu gewährleisten sind. In der Vorstudie wird hierzu keine Aussage getroffen.

 

Frau S. fragt zu den Schnellladeparks, warum die Verwaltung an der Errichtung dort festhält, obwohl es Standorte ohne Eingriff in die Natur gibt. Weiter fragt sie, warum an der Versiegelung der Fläche festgehalten wird, obwohl das Bodengutachten keine Altlasten nachgewiesen hat.

 

Herr Keune verweist, auf den hierzu gefassten Ratsbeschluss.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bittet darum, die Frage einzureichen und sagt eine schriftliche Beantwortung mit Verweis auf die Ratsvorlage und die in der Ratsbefassung genannte Begründung zum Festhalten an dem Standort zu.

 

Herr P. fragt, welche Kosten bisher für das Projekt [gemeint ist die Vorstudie zur Gesamtschule Dünningsbruch] entstanden sind und wer dafür aufkommt.

 

Herr Keune antwortet, dass er sich nicht sicher ist, ob diese Antwort unter das Gesellschaftsrecht fällt und öffentlich beantwortet werden kann.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass auch eine Vorstudie, die sich vor dem Bebauungsplanverfahren mit der grundsätzlichen Realisierbarkeit beschäftigt, kostenpflichtig ist. Die Verwaltung wird prüfen, welche Auskünfte hierzu datenschutzrechtlich gegeben werden können und diese ggf. in einer schriftlichen Beantwortung nachliefern.

 

[Anmerkung der Schriftführung:

Im Nachgang der Sitzung teilte die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) mit, dass die die Kosten für die Planungsstudie aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht werden können.]

 

Herr P. fragt weiter, ob die geplante Sporthalle nur für den Schulsport, oder auch für den Vereinssport zur Verfügung gestellt werden soll und ob dort 500 Zuschauer hineinpassen.

 

Herr Keune antwortet, dass dies nicht Gegenstand der derzeitigen Prüfung ist. Allerdings ist es gute Sitte und durchaus üblich, dass Turnhallen und Sportanlagen die seitens der Stadt Hagen zur Verfügung gestellt werden, neben der schulischen Nutzung auch einer anderen Nutzung – bspw. für den Vereinssport – zugänglich gemacht werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass mit Ausnahme der Ischelandhalle und ggf. der Rundturnhalle keine gemeinschaftlich genutzt Sporthalle mit 500 Plätzen vorhanden ist. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine Aussage zur Kapazität der beabsichtigten Sporthalle getroffen werden. Er geht jedoch davon aus, dass die Turnhalle nicht für eine so enorme Zuschauerzahl ausgerichtet sein wird. Er verweist noch einmal auf das anstehende Bebauungsplanverfahren hin.

 

Frau M fragt, ob auch die Auswirkungen des entstehenden Lärms durch die Schülerinnen und Schüler, sowie der sonstigen Nutzerinnen und Nutzer der Fläche, auf die dort lebenden Tiere bei der Planung berücksichtigt wird.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz wiederholt, dass auch die immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen neben den verkehrlichen Belangen, den Fragen der Erschließung, der Entwässerung, etc. rechtssicher im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens untersucht werden müssen. Erst dann kann das Verfahren in einen Aufstellungsbeschluss münden.

 

Frau M. stellt fest, dass an der Berchumer Straße derzeit beidseitig kein Fußweg existiert. Sie bittet darum, dass auch das berücksichtigt wird.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass natürlich auch die Frage nach der Schulwegsicherung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt wird.