03.04.2025 - 7 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 03.04.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Reinke hat sich im Infrastruktur- und Bauausschuss am 18.02.2025 über den Sachstand zum Feuerwehrgerätehaus in Halden erkundigt, hierauf aber bislang keine Antwort erhalten. Er möchte wissen, welche weiteren Schwierigkeiten bestehen, dass die Wehren Halden und Herbeck bislang nicht einziehen konnten und wann der Einzug möglich ist.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung zu.
Herr Rudel stellt fest, dass im Bereich Graf-von-Galen-Ring und Elberfelder Straße seit geraumer Zeit mehrere Müllbehälter aneinandergekettet auf dem Bürgersteig vor einer Grünfläche stehen und bereits mit mehreren gelben und roten Aufklebern des Entsorgungsbetriebs versehen sind. Er möchte wissen, wann dieser Schandfleck beseitigt wird.
Herr Lichtenberg antworte, dass die Behörde offenkundig bereits tätig ist, da es sich hierbei um das vorgeschriebene Verfahren handelt. Mülleimer sind ausschließlich am Tage der Abfuhr rauszustellen. Soweit dem zuwidergehandelt wird oder die Mülltonnen falsch befüllt sind, wird ein gelber Aufkleber angebracht. Im Wiederholungsfall wird ein roter Aufkleber angebracht. Im Folgenden sprechen die Umweltverwaltung und Ordnungsverwaltung Verwarngelder gegen den Hauseigentümer aus. Die Mülltonnen können jedoch nicht einfach entzogen werden. Er versichert, dass die zuständigen Behörden in solchen Fällen an den Eigentümer herantreten.
Herr Rudel bittet darum, im vorliegenden Fall noch einmal verschärft nachzuprüfen, welche Maßnahmen möglich sind.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Verwaltung der Förderhinweis mitnimmt.
Herr Lichtenberg kann lediglich eine Antwort nachliefern, wer die Baustelle für welchen Zeitraum beantragt hat. Eine Überprüfung, ob die Auftragnehmer den Auftrag ausgeführt haben, findet seitens der Verwaltung nicht statt.
[Anmerkung der Verwaltung:
Die Fachverwaltung lieferte die folgende Beantwortung zum Protokoll nach: „Nach Überprüfung der Örtlichkeiten wurde festgesellt, dass die Baustelle nicht angemeldet war. Damit wird gegen die ausführende Firma ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Nach aktuellem Stand sollen die Asphaltierungen jetzt beginnen und bis Ostern abgeschlossen sein.“].
Herr Keune antwortet, dass grundsätzlich alle Mängel über den Mängelmelder beim WBH eingehen und ggf. weitergeleitet werden. Er geht davon aus, dass eine Beantwortung erfolgt wäre, sofern der WBH hier die Baustelle eingerichttet hätte.
Herr Klepper fragt, wann das defekte Parkleitsystem wieder zur Verfügung steht.
Herr Keune antwortet, dass dies am Umzug des Verkehrsleitrechners liegt. Die Verwaltung geht dem Anliegen nach.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Frage an die Hagener Straßenbahn AG weitergegeben wird, die diese Anzeigen im eigenen Benehmen betreiben.
Herr Oberbürgermeister Schulz ist der Auffassung, dass eine Erstattung der eingespeisten Wattleistung erfolgt, wird die Frage aber noch einmal weitergeben.
Herr Eiche stellt fest, dass die Haßleyer Insel nicht im Besitz der Stadt Hagen ist, jedoch ständig im öffentlichen Fokus steht. Er fragt, ob es neue Erkenntnisse gibt, wann XXXL-Lutz hier das Möbelhaus errichtet. Derzeit wird die Fläche als Depot für Teile der Windenergieanlagen genutzt.
Herr Keune antwortet, dass hier ein Bauantragsverfahren besteht. Der Bauantragssteller hat seinen Bauantrag geändert. Dieser befindet sich nun im Genehmigungsverfahren. Das deutet für ihn darauf hin, dass der Antragsteller nach wie vor an dem Vorhaben festhält. Eine verbindliche Aussage, wann das Möbelhaus errichtet werden soll, kann die Verwaltung hier nicht treffen.
[Anmerkung der Schriftführung:
Das Fachamt reichte die Beantwortung zu Protokoll. Demnach sind die Meldeämter hierzu verpflichtet.]
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung zu.
Herr Gronwald erinnert an die Ratssitzung am 20.02.2025. Hier wurde eine namentliche Abstimmung mit dem Hinweis auf die Geschäftsordnung abgelehnt, da das erforderliche Quorum nicht erreicht worden ist. Hierzu fehlt die schriftliche Beantwortung der Verwaltung.
Herr Oberbürgermeister Schulz entgegnet, dass eine schriftliche Beantwortung nicht zugesagt worden ist, er jedoch erläutert hat, dass im Protokoll die Darstellung des Abstimmungsergebnisses in Verbindung mit der Anwesenheitsliste eine nahezu namentliche Abstimmung erkennen lässt. Ferner weist er darauf hin, dass seine Auslegung der Geschäftsordnung an der Stelle falsch gewesen ist. Dies wird bei einer Anpassung sprachlich präzisiert.
