03.04.2025 - 6.13 Machbarkeitsstudie "Neue Brücke am Laufwasserkr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.13
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Zusätze:
- versandt HFA 20.03.2025
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 03.04.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Dejan Vasiljevic
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Thielmann erklärt, dass seines Wissens nach der Rat in Herdecke gegen dieses Vorhaben ist. Daher ist er nicht bereit, die Machbarkeitsstudie zu beschließen.
Herr Keune entgegnet, dass es in Herdecke hierzu politische Debatten gibt, allerdings der dortige Fachausschuss sowie auch der Rat dem zugestimmt haben.
Herr Arnusch fragt, ob sich Amprion in der Zwischenzeit gemeldet hat bzw. ob Kontakt zu Amprion stattgefunden hat.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass ein vom Vorstand unterzeichneter Brief vorliegt, nachdem die Gespräche mit den beiden Gemeinden Hagen und Herdecke eingestellt und mit einem anderen Bewerber aufgenommen worden sind.
Herr Eiche fragt, ob der Stadt Hagen die von Amprion vorgesehene alternative Nutzung bekannt ist.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass das der Verwaltung bekannt ist und hierzu bereits häufiger mitgeteilt worden ist.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie für den Bau einer neuen Fußgänger- und Radbrücke südlich der Brücke am Laufwasserkraftwerk durchzuführen. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 54.600 € (Gesamtkosten ca. 70.000 €) für das Jahr 2025 werden aus den konsumtiven Haushaltsmitteln bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
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OB |
1 |
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CDU |
12 |
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SPD |
13 |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
5 |
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AfD |
5 |
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Hagen Aktiv |
4 |
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Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI |
1 |
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1 |
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FDP |
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2 |
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Die Linke |
2 |
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HAK |
2 |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Dafür: |
45 |
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Dagegen: |
2 |
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Enthaltungen: |
1 |
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Herr Ludwig hat sich gemäß § 43 i. V. m. § 31 GO NRW für befangen erklärt und an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
