03.04.2025 - 6.15 Bebauungsplan Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.15
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 03.04.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gronwald erklärt, dass der Naturschutzbeirat erhebliche Bedenken geäußert hat und fragt, ob es ein hydrogeologisches Gutachten gibt. Weiter fragt er ob andere Bodenuntersuchungen – wie Rammkernsondierungen – vorgenommen wurden. Außerdem möchte er wissen, ob das Gebiet auf Altlasten untersucht worden ist. Er merkt an, dass laut Plan der Verwaltung eine Quelle unterhalb des Gebietes besteht. Laut Stadtgebietsplan bestehen allerdings zwei Quellen.
Herr Oberbürgermerister Schulz antwortet, dass in der Fachausschusssitzung Gelegenheit gewesen wäre, diese Fragen zu stellen.
Herr Keune ergänzt, dass die Fragen in der Tiefe im Fachausschuss hätten beantwortet werden können. Dem kann er hier keine Abhilfe schaffen.
Herr König ergänzt, dass die Verwaltung im Fachausschuss ausführlich berichtet und zu den Bedenken des Naturschutzbeirates dargestellt hat, dass die Maßnahme verträglich ist.
Herr Eiche teilt mit, dass die AfD-Fraktion nicht zustimmen wird.
Herr Gronwald hält den Beschluss nicht für ordnungsgemäß gefasst, sofern die zweite Quelle hierbei außer Acht gelassen worden ist.
Herr Keune ergänzt, dass es sich um eine mit der Unteren Naturschutzbehörde und der unteren Wasserschutzbehörde abgestimmte Maßnahme handelt. Insoweit geht er davon aus, dass das Verfahren ordentlich abgehandelt worden ist und kann den Ausführungen von Herrn Gronwald nicht folgen.
Beschluss:
a) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes wird an die aktuelle Planung angepasst.
b) Der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Berchumer Straße wird beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, den Plan einschließlich der Begründung vom 27.02.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 27.02.2025 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6/24 liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst das Flurstück 1368 sowie teilweise die Flurstücke 289, 877, 1367 und 1371. Im Norden und Osten wird das Plangebiet durch Wald begrenzt. Im Süden verläuft die Berchumer Straße. Im Westen befindet sich ein Pflegeheim. Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
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