03.04.2025 - 6.11 Direktvergabe von öffentlichen Dienstleistungsa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.11
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 03.04.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Ralf Lellek
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König kritisiert den Versand der Sitzungsunterlagen, da für die Fachausschusssitzung die Vorlage unvollständig gewesen ist. In der Sache kann er dem Beschluss in der Fassung des Fachausschusses zustimmen.
Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass die Verwaltung dem Beschluss des Ausschusses für Umweölt-, Klimaschutz und Mobilität nicht hinsichtlich der Taktung, allerdings hinsichtlich der Beklebung der Scheiben zustimmen kann. Hierzu führt auch die ergänzenden Stellungnahme aus.
Herr Ludwig erklärt, dass er dem so zustimmen kann und bittet um entsprechende Ergänzung des Beschlussvorschlags.
Herr Oberbürgermeister Schulz lässt in der geänderten Fassung über den Beschluss abstimmen.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beabsichtigt zusammen mit dem Kreistag des Ennepe-Ruhr Kreises als Gruppe von Behörden, die Busverkehr Rheinland GmbH (BVR) mit der Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienstleistungen für das Linienbündel 591, 592 und 595 im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems für die Dauer vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2036 zu betrauen. Diese Betrauung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass auch der Kreistag des Ennepe-Ruhr Kreises für das Linienbündel 591, 592 und 595, als ebenfalls zuständiger Aufgabenträger für den ÖPNV auf seinem Kreisgebiet, entsprechende Betrauungsbeschlüsse fasst.
2. Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDla) sowie aus den Inhalten der Nahverkehrspläne der Stadt Hagen und dem Ennepe-Ruhr Kreis in der jeweils aktuell geltenden Fassung. Der öDla wird im Verlauf seiner Gültigkeit der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die BVR GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.
4. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt die Verwaltung, Änderungen und Anpassungen des öDla während seiner Laufzeit vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für Stadt Hagen sind. Bezüglich der verkehrlichen und qualitativen Vorgaben hat sich die BVR GmbH mit der Verwaltung der Stadt Hagen im Rahmen der Informations- und Abstimmungspflichten zu verständigen. Die Ergebnisse werden durch die BVR GmbH an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR AöR) weitergeleitet, so dass eine Umsetzung der Vorgaben gewährleistet ist.
5. Als Finanzierungsbeitrag wird für den Zeitraum der Direktvergabe der aktuell gültige Betrag von 1,2016 € für die Linie 591 bzw. zu 1,37 € je Buskilometer für die Leistung auf der Linie NE 9. Maßgeblich für die Differenzierung sind die unterschiedlichen Bedienungszeiträume in Bezug auf die Haupt- und Schwachverkehrszeiten, zu denen die beiden Linien jeweils verkehren.
6. Das zur Direktvergabe nach Art. 5 Abs 4 EU-VO 1370/2007 anstehende Leistungsvolumen der BVR GmbH auf dem Gebiet der Stadt Hagen kann nur in Abstimmung mit der Stadt Hagen angepasst werden.
7. Die Beschlüsse der Stadt Hagen zur Finanzierung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV) vom 19.12.2005 und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 01.03.2010 und 19.09.2014 bleiben von den Regelungen der Ziffern 1 bis 6 dieses Beschlusses unberührt. Grundlegend für die Betrauung entsprechend dieses Beschlusses sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des VRR-Fahrplans.
8. Die Verwaltung der Stadt Hagen wird angewiesen, diesen Ratsbeschluss der BVR GmbH und dem VRR als Grundlage für die Erstellung und Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu übermitteln.
9. Es erfolgt keine Beklebung der Scheiben mit Werbefolien.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
153,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
560 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
60,5 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
60,5 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
18,8 kB
|
