03.04.2025 - 2.1 Mündliche Mitteilungen

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Wortprotokoll

Frau Soddemann teilt mit, dass ein externer Kulturhistoriker beauftragt worden ist, ein Gutachten über Erwin Hegemann und dessen, was über ihn berichtet worden ist, zu erstellen. Die Empfehlungen des Gutachtens – wie bspw. die Umbenennung einer Schule - wird vorbereitet und im Anschluss in den politischen Beratungsgang gegeben. Die Umbenennung der Schule wird derzeit noch rechtlich geprüft, auch wenn der Verwaltung insgesamt bewusst ist, dass hierüber die entsprechende Bezirksvertretung zu beschließen hat. 

 

Herr König verliest die folgende Mitteilung:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

 

In der Ratssitzung am 19. September 2024 wurde über den widerlichen Antrag der AfD zum Thema „Einführung eines Migrations-Dashboards“ diskutiert.

 

Alle demokratischen Fraktionen kritisierten diesen Antrag äußerst scharf.

 

Für die SPD-Fraktion habe ich dazu Stellung genommen. Im Rahmen dieses Beitrages habe ich ich an die Adresse des Fraktionsvorsitzenden der AfD u. a. gesagt:

 

„Ihr Ratskollege Andreas Geitz war bei dem Sturm auf den Reichstag dabei“.

 

Noch während der Sitzung hat Herr Geitz erklärt, dass er gegen mich Strafantrag wegen Verleumdung stellen werde.

 

Das hat Herr Geitz in der Tat gemacht.

 

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ich wurde von der Polizei Abteilung Staatsschutz als Beschuldigter vernommen. Das war am 14.11.2025.

 

Die Staatsanwaltschaft Hagen hat mit Schreiben vom 17.03.2025 mir folgendes mitgeteilt:

 

„das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich wegen erwiesener Unschuld gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.“.

 

Es ist also keine Verleumdung wenn jemand behauptet, dass Herr Geitz bei dem Sturm auf den Reichstag dabei war.

 

Obwohl das Ergebnis bereits in der Presse dargestellt wurde, bitte ich um Nachsicht für diese Mitteilung.

 

Ich halte es für wichtig, dass das Ergebnis der Auseinandersetzung auch protokollarisch in einer Niederschrift des Rates festgehalten bleibt.

 

Vielen Dank.“.

 

Herr Geitz erklärt, dass ihm diese Nachricht der Staatsanwaltschaft nicht zugestellt worden ist und er daher entsprechende rechtliche Schritte einleiten werde.

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1000054&TOLFDNR=1008419&selfaction=print