20.02.2025 - 6.1 Bildung einer Einigungsstelle gemäß § 67 Landes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Rudel fragt, ob der Lebenslauf der Personen – die für die Einigungsstelle vorgesehen sind - in der Vorlage so ausführlich beschrieben werden muss.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Vorlage die beruflichen Stationen und Lebenserfahrungen der Personen skizziert. Zur Bewertung, ob diese Personen die verantwortungsvolle Funktion der Einigungsstelle erfüllen, sind diese Informationen hilfreich. Nichtsdestotrotz wird die Frage, ob diese Daten dargestellt werden müssen, noch einmal mit dem Datenschutzbeauftragten geklärt.

 

[Anmerkung der Schriftführung:

Das Vorgehen stößt nicht auf Bedenken des Behördlichen Datenschutzbeauftragten. Aus Gründen der Datensparsamkeit bietet sich ein Verkürzen des Lebenslaufs künftig an.]

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Vorsitz und die Stellvertretung der Einigungsstelle werden für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung bestellt.

 

Im Einvernehmen mit der Personalvertretung (Gesamtpersonalrat) werden Frau Kirsten Kling sowie Herr Hans-Christian Freier innerhalb dieser Wahlperiode jeweils abwechselnd zur/zum Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.

 

Auf die namentliche Benennung der Beisitzenden wird seit der Novellierung des LPVG 2011 verzichtet, da eine Benennung anlassbezogen erfolgt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 x

 Einstimmig beschlossen