07.11.2024 - 6.10 Bebauungsplan Nr. 1/23 (712) SO Einkaufszentrum...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/23 (712) SO Einkaufszentrum Bathey und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 18.09.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 18.09.2024 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/23 (712) SO Einkaufszentrum Bathey liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Boele, Flur 3 und umfasst das Flurstück 518. Das Plangebiet grenzt nördlich an die Wandhofener Straße, östlich an die Dortmunder Straße sowie südlich an die Kabeler Straße. Östlich grenzen gewerbliche Nutzungen an.

 

Das Plangebiet umfasst ca. 2,4 ha.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt

 

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage