03.12.2024 - 7 Informationen zum aktuellen Stand der Istanbul-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Frauenbeirates
- Gremium:
- Frauenbeirat
- Datum:
- Di., 03.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Kirsten Pinkvoss bittet Susanne Deitert von der Frauenberatungsstelle um einen kurzen Einstieg in die Berichterstattung zur Veranstaltung am 29.11.2024 anlässlich der Istanbul-Konvention.
Susanne Deitert berichtet, dass die angemeldete und genehmigte Demonstration um ca. 16:00 Uhr am Theater Hagen mit ca. 100 Personen, und begleitet von der Polizei, gestartet ist. Auf dem Weg durch die Stadt mit dem Ziel Museumsplatz haben sich zunehmend immer mehr Menschen bis zu einer geschätzten Zahl von 200 bis 300 Personen angeschlossen. Mitgegangen sind sowohl jüngere, als auch ältere Frauen sowie Männer und auch Kinder. Die Demonstration ist dem Motto “Laut und Stark“ gerecht geworden.
Nach einem Zwischenstopp am Rathaus mit lautstarken Wortbeiträgen mehrerer Hagener Politiker hat der Demonstrationszug am Museumsquartier geendet. Im Museum fand dann nach einer kurzen Verschnaufpause die angekündigte Podiumsdiskussion statt. Der erste Beitrag von Nicole Gaertig vom Opferschutz der Polizei Hagen fiel aufgrund deren Erkrankung aus. Die Podiumsdiskussion mit der Moderatorin Susan Zare startete daher mit Inputs der Gleichstellungsbeauftragten der FernUniversität in Hagen Maria-Luisa Barbarino und der Gleichstellungsbeauftragten der Fachhochschule Südwestfalen Dr. Bettina Kretzschmar, die ein Lagebild zur Istanbul-Konvention zeichneten. Der Überblick wurde ergänzt durch ein Interview mit dem Vertreter der Polizei A. Derks mit Fokus auf das Thema häusliche Gewalt sowie Schilderungen der Erfahrungen der Gleichstellungsbeauftragten C. Leenen, die in zwei Städten bereits Maßnahmen zur Istanbul-Konvention begleitet und installiert hat.
An der anschließenden Diskussion beteiligten sich Martina Soddemann, die Erste Beigeordnete der Stadt Hagen, zuständig für den Vorstandsbereich 3 Jugend und Soziales, Bildung, Integration und Kultur, und die Vorsitzende des Frauenbeirates der Stadt Hagen Kirsten Pinkvoss.
Martina Soddemann schlug vor, initiativ und kreativ zu denken. Da die Istanbul-Konvention so formuliert ist, dass daraus kein zwingender Handlungsbedarf bei der Stadt erkennbar ist, ist ein Anstoß aus der Politik erforderlich. Aus Sicht von Martina Soddemann könnte in den für eine Koordinierungsstelle für die Istanbul-Konvention infrage kommenden Fachbereichen recherchiert werden, ob eventuell ungenutzte Stundenanteile vorhanden sind, die zusammengezogen werden könnten. So könnte möglicherweise zunächst eine Teilzeitstelle geschaffen werden, die mit der Koordinierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention beginnen könnte. Da sich viele Stellen mit Gewaltschutz beschäftigten, könnten Synergieeffekte genutzt werden.
Nachdem Susanne Deitert ihren Bericht beendet hat, hebt Kirsten Pinkvoss hervor, dass sich ihre Befürchtung, sich um die Einrichtung einer solchen Stelle streiten zu müssen, nicht erfüllt hat. Nach ihrer anfänglichen Enttäuschung, dass Oberbürgermeister Erik O. Schulz seine Teilnahme an der Podiumsdiskussion absagen musste und Martina Soddemann ihn vertreten hat, bewertet sie deren Bemühungen um eine Lösung durch Nutzung der Strukturen im Sozialbereich positiv. Sie stellt nochmals optimistisch heraus, dass in der Podiumsdiskussion nicht gestritten wurde, sondern kreativ in die Ideenfindung eingestiegen wurde.
Susanne Deitert gibt zu bedenken, dass innerhalb des Sozialbereiches der Kinderschutz sehr hochgehalten werde. Aber Kinderschutz schützt nicht Frauen - Frauenschutz schützt Kinder.
Songül Uzun macht den Vorschlag, das bestehende Netzwerk aus Kinderärzt*innen, Frauenärzt*innen, Hebammen und AKH um eine Anlaufstelle im AKH zu erweitern, an die sich die Frauen wenden können, die den Weg nicht zu Beratungsstellen finden, aber vergewaltigt oder ungewollt schwanger geworden sind oder Gewalt erfahren haben. Sie verdeutlicht die Schwierigkeit Frauenschutz von Kinderschutz zu trennen.
Kirsten Pinkvoss macht deutlich, dass aktuell der Schwerpunkt auf der Umsetzung der Istanbul-Konvention liege, wonach eine Koordinierungsstelle für Frauen geschaffen werden soll, auch wenn in den Hagener Strukturen ein Beratungsangebot fehlt, um die bestehenden Angebote unter “einem Dach“ zu bündeln.
Songül Uzun pflichtet Kirsten Pinkvoss bei.
Kirsten Pinkvoss führt aus, dass bei der Podiumsdiskussion im November bereits eine Vorlage durch den Frauenbeirat zu diesem Punkt in Aussicht gestellt worden ist. Im Anschluss verteilt sie eine schriftlich formulierte Vorlage an die Mitglieder des Frauenbeirates.
Bevor auf dieses Thema eingegangen wird, kritisiert Mechtild Twickel die fehlende Mitwirkung der Presse.
Susanne Deitert bestätigt, dass lediglich auf Radio Hagen Verlass ist
Kirsten Pinkvoss bittet Tanja Grahl um die Schilderung ihrer Eindrücke hinsichtlich der Demonstration.
Tanja Grahl teilt mit, dass sie anfangs skeptisch war, sich aber nun wegen des tollen Publikums den positiven Äußerungen anschließt. Aufgrund der großen Resonanz sowohl an der Demonstration als auch an der Podiumsdiskussion ist ein super Erfolg für die Veranstaltung zur Istanbul-Konvention zu verzeichnen. Sie schließt sich den Bemerkungen zur Presse an und betont ebenfalls, dass auf Radio Hagen Verlass ist.
Kirsten Pinkvoss bedauert die fehlenden inhaltlichen Rückmeldungen der Medien zu der Thematik.
Songül Uzun berichtet, dass es in der Türkei eine App für Frauen gibt, die von den Frauen durch Knopfdruck ausgelöst werden kann, sobald sie sich verfolgt fühlen. Innerhalb von zwei bis drei Minuten ist dann die Polizei vor Ort, um die Frauen zu beschützen. Unter dem Sicherheitsaspekt für Frauen schlägt sie die deutschlandweite Einführung einer solchen App vor.
Kirsten Pinkvoss nimmt diesen Vorschlag als drittes Thema neben Pressearbeit und Umsetzung der Istanbul-Konvention in die Liste ihrer Merkposten auf.
Kirsten Pinkvoss kommt auf die vorbereitete und bereits verteilte Vorlage zurück und liest den wesentlichen Text des vorformulierten Antrages vor. Sie legt den Fokus auf die folgenden zwei Sätze.
Der Frauenbeirat bittet den Rat der Stadt Hagen, die Verwaltung aufzufordern, eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention einzurichten und somit auf kommunaler Ebene den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention nachzukommen. Über den Umfang und die Verortung sollte gemeinsam nachgedacht werden.
Der letzte Satz ist aus Sicht von Kirsten Pinkvoss notwendig, um zu verhindern, dass seitens der Verwaltung irgendwo eine Stelle geschaffen und mit einer Person besetzt wird, die nicht richtig im Thema ist. Dadurch könnte die Verwaltung das Thema möglicherweise “abhaken“, ohne dass am Ende das gewünschte Ergebnis erreicht wird. Kirsten Pinkvoss geht davon aus, dass vielen Ratsmitgliedern die Istanbul-Konvention nicht bekannt ist. Sie schlägt daher vor, dem Antrag Erläuterungen zu folgenden Themenkomplexen beizufügen:
Was ist die Istanbul-Konvention?
Wie ist die Istanbul-Konvention ratifiziert?
Wie ist der Gewaltbegriff zu verstehen?
Was sind die Forderungen aus der Istanbul-Konvention zu Gewaltprävention, Gewaltschutz, Strafverfolgung und zur Gleichstellung?
Wie stellt sich die Situation in Deutschland und in Hagen dar?
Wie sind die Vorstellungen von den Aufgaben der Koordinierungsstelle?
Welche Aufgaben sollte die Koordinierungsstelle aus Sicht des Frauenbeirates haben?
Der komplette Textentwurf ist identisch mit dem Bestandteil des zu diesem TOP gefassten Beschlusses und dort nachzulesen.
Kirsten Pinkvoss führt aus, dass ein derartiger Antrag durch den Frauenbeirat gestellt werden könnte. Da sie befürchtet, dass es nicht ausreicht, wenn der Frauenbeirat alleine diesen Antrag stellt, schlägt sie vor, dass die Parteien ebenfalls einen solchen Antrag stellen. Der Deutsche Städtetag hat sich auch mit dem Thema beschäftigt und hat einen Leitfaden entwickelt, in dem er ebenfalls eine solche Koordinierungsstelle empfiehlt. Bundesweit und auch in NRW gibt es Städte, die bereits über Koordinierungsstellen verfügen.
Kirsten Pinkvoss schlägt eine Lesepause vor, in der jedes Mitglied den von ihr vorbereiteten ersten Entwurf in Ruhe lesen kann, um anschließend ggf. Änderungswünsche zu äußern, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird.
Vera Besten sichert nach der Lesepause zu, dass die SPD Fraktion das Thema im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie (SID) ansprechen und einen entsprechenden Antrag stellen wird. Sie schlägt ergänzend einen kurzfristigen parteiübergreifenden Antrag vor.
Kirsten Pinkvoss unterstützt diese Idee.
Wilma Panzer äußert, dass sich BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN voraussichtlich der SPD anschließen wird und vermutet, dass sich die CDU sicherlich auch anschließt.
Tanja Grahl bestätigt, dass sie davon ausgeht, dass sich die CDU anschließen wird.
In der sich anschließenden Diskussion wird nochmals nachgefragt, ob der Antrag über den SID laufen soll. Dies wird allgemein bestätigt.
Vera Besten fragt nach, ob der Frauenbeirat den Antrag als Beratungsvorlage in den SID einbringen kann. Es wird zustimmend herausgestellt, dass der Antrag Macht entwickeln würde, wenn er von allen Parteien unterstützt würde. Dadurch würde sich die Zuversicht vergrößern, dass der Antrag Erfolg haben würde.
Auf die Frage, wann der nächste SID tage, antwortet Tanja Grahl, dass der Ausschuss am morgigen 04. Dezember 2024 tagt.
Kirsten Pinkvoss schließt die Diskussion mit der Erkenntnis, dass es bis zum nächsten Tag nicht zu schaffen ist, den Antrag in den SID einzubringen. Sie stellt heraus, dass aber der nächste Sitzungstermin des SID im Februar 2025 realistisch ist.
Kirsten Pinkvoss ruft nochmals zur Lesepause des vorgelegten Entwurfes auf, um über den Antragstext abstimmen zu können.
Christina Pollok fragt, ob Zahlen für Hagen vorliegen. Sie hat innerhalb ihrer Partei auf die Demonstration und Podiumsdiskussion aufmerksam gemacht, es hat aber nur ein Mann teilgenommen. Konkrete Zahlen würden die Parteikolleg*innen eher überzeugen.
Kirsten Pinkvoss fragt bei Susanne Deitert nach, ob Nicole Gaertig vom polizeilichen Opferschutz Zahlenmaterial nachreichen kann.
Susanne Deitert antwortet, dass sie zwei Zahlen von Ralph Hoffmann vom Opferschutz der Polizei vorliegen hat. Sie wird nochmals nachfragen.
Es folgt die Lesepause.
Im Anschluss entwickelt sich erneut eine Diskussion über konkrete Zahlen von Hagen. Susanne Deitert berichtet, dass sowohl in der Frauenberatungsstelle als auch in den anderen Beratungsstellen ein Anstieg diesbezüglich wahrgenommen wird. Konkrete Zahlen aus den Beratungsstellen liegen aber aktuell nicht vor. Susanne Deitert wird sich bemühen, Zahlen über häusliche Gewalt in Hagen zu erhalten. Dies wird von den Mitgliedern begrüßt.
Kirsten Pinkvoss schlägt vor, die Zahlen nachträglich einzufügen.
Anmerkung der Schriftführerin: Nachträglich wurden folgende Informationen recherchiert:
355 Fälle gemeldeter häuslicher Gewalt in Hagen und
241 ausgesprochene Wohnungsverweisungen an männliche Täter.
Kirsten Pinkvoss beendet die Lesepause und vergewissert sich, dass der Text verstanden wurde, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche bestehen und ob alle einverstanden sind.
Eva Maria Fischer macht darauf aufmerksam, dass die Istanbul-Konvention noch wesentlich mehr Punkte umfasst, als im Antrag aufgeführt sind.
Sie fragt, ob sich die Kommune zunächst darauf beschränken soll, was im Antrag gefordert ist?
Eva Maria Fischer stellt heraus, dass auch eine konsequente Strafverfolgung/Täterverfolgung durch die Justiz gefordert wird, auf die die Kommune aber keinen Einfluss hat.
Kirsten Pinkvoss antwortet, dass für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle entschieden wurde, die das “Dach“ bilden soll und deren Aufgabe es sein soll, auch Aktionspläne zu managen. So gesehen ist die Koordinierungsstelle das Herz der Istanbul-Konvention, das dafür sorgt, dass auch alle anderen Artikel und Maßnahmen in der Kommune umgesetzt werden. Es wurde vermieden, die Forderung zu stellen, die gesamte Istanbul-Konvention umzusetzen, da dann vermutlich alle aufgrund der Menge an Artikeln Abstand genommen hätten. Es wurde Einigkeit erzielt, mit dem “Kernstück“ zu beginnen. Die Koordinierungsstelle ist dann in der Kommune dafür zuständig, einen Aktionsplan zu entwickeln und im Auge zu behalten, was auf Europa-, Bundes- und Landesebenen passiert. Wenn die Stelle auch noch für Monitoring und Evaluation zuständig ist und ggf. auch noch Drittmittel einwirbt, dann ist viel erreicht. Im Januar fiel die Entscheidung für die Durchführung einer Demonstration zur Istanbul-Konvention und nun liege das Ergebnis eines vor fast einem Jahr begonnenen Prozesses vor.
Ein Blick auf den Beschluss des Städtetages zeigt, dass aufgrund dieser Kernbotschaft bereits viele Best-Practise-Beispiele in Kommunen gestartet sind, auch von Kommunen mit Finanzproblemen. Das ist ein wichtiger Fakt, mit dem das Vorgehen in der eigenen Kommune gut begründet werden kann.
Kirsten Pinkvoss stellt heraus, dass der Begriff “Justiz“ aus dem Text der Istanbul-Konvention stammt. Zum “Runden Tisch“ gehören Vertreter*innen der Justiz und in den Netzwerken wird eng zusammengearbeitet.
Es folgt eine Diskussion, dass das Wort “Justiz“ in der Istanbul-Konvention vorkommt, es daher nicht durch ein anderes ersetzt werden kann. Kirsten Pinkvoss stellt klar, dass es nicht um Einflussnahme auf Justiz gehe, sondern um die Vernetzung, nicht um Steuerung, sondern um Koordinierung.
Susanne Deitert ergänzt, dass es sich bei dem Begriff um Schulungen für Richter*innen und Staatsanwaltschaft bei Fällen von häuslicher Gewalt gegen Frauen handelt. Vielleicht ist unter dem Begriff “Justiz“ auch das Zusammenbringen zu Fallkonferenzen bei Gefährdungslagen zu fassen. Es ist nicht nur die Frage der Strafverfolgung. Wenn eine Frau Gewalt anzeigt, stellt sich die Frage, wie Polizist*innen, Staatsanwaltschaft und Richter*innen damit umgehen. Also geht es konkret um Schulungen der innerhalb der Justiz tätigen Personen unabhängig vom Geschlecht. Auch die Themen “Wie wird mit traumatisierten Frauen umgegangen?“ und “Was gibt es im Zusammenhang mit Traumatisierten zu beachten?“ gehören dazu. Die Strafverfolgung ist dabei ein Strang von vielen.
Seitens eines Mitglieds des Frauenbeirates wird darauf hingewiesen, dass es in Hagen 2023 insgesamt 155 getötete Frauen gegeben hat. Sabine Michel stellt klar, dass es sich um die deutschlandweite Zahl gehandelt hat und nicht um die Hagener Zahl.
Susanne Deitert weist nochmals auf die vom Opferschutz der Polizei gelieferten Zahlen hin, dass in Hagen im Jahr 2023 insgesamt 355 Fälle häuslicher Gewalt bei der Polizei bekannt geworden sind und davon 241 mit Wegweisungen der männlichen Täter. Auf die Nachfrage, ob es sich dabei “nur“ um die Fälle von häuslicher Gewalt und nur um die, in denen es zur Anzeige kam, gehandelt hat, wird ergänzt, dass dann wohl von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist.
Susanne Deitert konkretisiert die Zahlen nochmals. In 355 Fällen war die Polizei wegen häuslicher Gewalt vor Ort und in 241 Fällen hat die Polizei die Wegweisung des männlichen Täters aus der Wohnung für 10 Tage für notwendig gehalten zum Schutz der Frau. Diese Zahlen stellen die EINSÄTZE der Polizei dar, nicht die der erfolgten Anzeigen.
Kirsten Pinkvoss stellt anhand dieser Zahlen heraus, dass in Hagen fast täglich ein Einsatz der Polizei wegen häuslicher Gewalt erfolgt und die Dunkelziffer mutmaßlich wesentlich höher ist. Sie teilt mit, dass Radio Hagen zum Teil über diese Einsätze berichtet.
Kirsten Pinkvoss fragt erneut, ob es Verständnisfragen oder Ergänzungs- oder Änderungswünsche zu dem Formulierungsvorschlag gibt.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Die Vorsitzende Kirsten Pinkvoss stellt den Antragsvorschlag zur Abstimmung.
Der Antragsvorschlag wird einstimmig angenommen.
Beschluss:
Der Frauenbeirat bittet den Rat der Stadt Hagen, die Verwaltung aufzufordern, eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention einzurichten und somit auf kommunaler Ebene den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention nachzukommen. Über den Umfang und die Verortung sollte gemeinsam nachgedacht werden.
Begründung:
Istanbul-Konvention
»Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen«
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 2011 im Europarat ausgearbeitet wurde und seit 2018 in Deutschland als Bundesgesetz gilt.
Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich, die Gleichstellung der Geschlechter in ihren Verfassungen zu verankern und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen. Für eine zielgerichtete Umsetzung benötigt es eine koordinierte Politik, um das Problem der strukturellen Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu beenden.
Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat im Januar 2020 jede Form von Gewalt gegen Frauen verurteilt und begrüßt, dass die Bundesrepublik Deutschland die sog. Istanbul-Konvention ratifiziert hat. Gleichzeitig hat es die Bereitschaft der Städte bekräftigt, sich auch weiterhin der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu stellen, Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen.
Besonderer Fokus muss aus Sicht der Städte dabei auf der Gewaltprävention liegen.
Gewalt
Frauen sind überdurchschnittlich oft von Gewalt betroffen, häufig aus dem Grund, weil sie Frauen sind. Diese Gewalt wird als geschlechtsspezifisch bezeichnet. Sie findet häufig im sozialen Nahraum statt, ist aber ebenso von struktureller Natur und damit ein gesamtgesellschaftliches Problem.
Der Begriff häusliche Gewalt umfasst laut der Istanbul-Konvention geschlechtsspezifische Gewalt, die im gleichen Haushalt oder innerhalb der Familie stattfindet, unabhängig davon ob es sich um Partner*innen oder Ex-Partner*innen handelt und ob diese im selben Haushalt oder getrennt voneinander leben. Sie richtet sich außerdem an Kinder, die von Gewalt betroffen oder mitbetroffen sind.
Nach der Übereinkunft tritt Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichen Formen auf, die alle gleichermaßen zu bekämpfen sind: Körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, psychische Gewalt und wirtschaftliche Gewalt.
Forderungen der Istanbul-Konvention
- Stärkung der Gewaltprävention
- Langfristig finanzierten Gewaltschutz
- Konsequente Strafverfolgung
- Tatsächliche Gleichstellung
Geschlechtsspezifische Gewalt in Hagen
In Deutschland wird jeden dritten Tag eine Frau auf Grund geschlechtsspezifischer Gewalt getötet. Laut des statistischen Bundesamtes werden 89 Prozent der Frauen in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben (sexuell) belästigt. Auch in Hagen bestätigen sich diese Zahlen. Frauen erfahren Gewalt, weil sie Frauen sind. Diese endet manchmal sogar tödlich. Die Zahlen von Frauen, die bei Beratungsstellen in Hagen Hilfe suchen, sind extrem gestiegen und bleiben auf diesem hohen Niveau.
Ergänzung:
355 Fälle gemeldeter häuslicher Gewalt in Hagen und
241 ausgesprochene Wohnungsverweisungen an männliche Täter
Aufgaben der Koordinierungsstelle:
Die Istanbul-Konvention stellt Anforderungen, die vorhandenen Strukturen vor Ort zu stärken und – falls erforderlich – anzupassen bzw. auszubauen, um alle Ausprägungen und Formen von Gewalt gegen Frauen mit einem ganzheitlichen Ansatz in den Blick zu nehmen.
Durch ein transparentes, partizipatives und verbindliches Vorgehen mit allen Beteiligten aus Beratungs- und Hilfeeinrichtungen, Verwaltung, Justiz, Gesundheitswesen, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft können so Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse gebündelt und Prozesse vor Ort optimiert werden. Auf diese Weise kann es gelingen, Interventionsketten wirksamer und effektiver zu gestalten.
Andere Städte wie auch der Städtetag empfehlen die Einrichtung einer Koordinierungsstelle. Dies halten auch die unterschiedlichen Beteiligten in Hagen für dringend erforderlich. Am 29. November 2024 fanden hierzu eine Demonstration und eine Podiumsdiskussion statt.
Folgende Aufgaben wären wahrzunehmen:
- Ansprechperson für Fachstellen und Institutionen
- Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung von lokalen Akteur*innen
- Analyse und Monitoring der kommunalen Umsetzung
- Erstellung lokaler Aktionspläne
- Ausbau und Stärkung der Präventionsarbeit
- Einschlägige Öffentlichkeitsarbeit
- Netzwerkarbeit: intern, kommunal, regional, landes- und bundesweit
