12.12.2024 - 5.5 gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen von CDU, B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fritzsche stellt fest, dass der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf den städtischen Dächern viel zu langsam voranschreitet. Im Jahr 2022 wurde beschlossen, dass die nicht von der Verwaltung genutzten Dächer verpachtet werden sollen. Laut Beschluss im Infrastruktur- und Bauausschuss soll der Politik bis Anfang April 2025 die Information vorgelegt werden, welche Dächer hierfür vorgeschlagen werden können. Er weist darauf hin, dass städtische Tochtergesellschaften in Teilen deutlich schneller mit dem Ausbau von Photovoltaikanlagen vorangeschritten sind.

 

Herr Rudel ruft in Erinnerung, dass ursprünglich ein anderes Modell diskutiert wurde, bei dem die gewonnene Energie in den städtischen Gebäuden verteilt werden, bevor Energie extern zugekauft wird. Er findet schade, dass dieses Modell nicht weiterverfolgt worden ist.

 

Herr Keune teilt die Einschätzung, dass ein Ausbau deutlich schneller gewünscht worden wäre. Das teilt die Verwaltung ausdrücklich. Zum von Herrn Rudel angemerkten Modell merkt er an, das dies auch im Nachgang noch möglich wäre, hierfür allerdings die zu belegenden Dachflächen allerdings noch ausgewählt werden müssen. Zum Sachantrag führt er aus, dass dann auch ein Beschluss im April gefasst werden sollte, welche Dächer extern vergeben werden sollen. Weiter erklärt er, dass das hierfür notwendige Vergabeverfahren nicht bis April leistbar ist und schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag in Punkt 4 insofern anzupassen, dass bis April ein Beschluss hierzu gefasst werden soll. Dies gibt der Verwaltung die Gelegenheit, hierzu eine entsprechende Vorlage zu erstellen und ggf. abzuprüfen, welche weiteren Interessenten es gibt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor „mit eigenen PV oder in Zusammenarbeit mit der HVG“ in Punkt 3 zu ergänzen. Er steht hierzu im Austausch mit der HVG.

 

Herr Klepper merkt an, dass das Thema insgesamt Fahrt aufnehmen muss. Er bittet darum, dass die Einleitung zeitnah erfolgt, sobald die Dachflächen feststehen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz versteht die Bitte und schlägt vor, den letzten Teil von Punkt 4 entsprechen in „zur Pacht anzubieten und sodann das Ausschreibungsverfahren in die Wege zu leiten.“  zu ändern.

 

Herr König stellt fest, dass im Februar eine Sitzung des Infrastruktur- und Bauausschusses stattfindet. Sofern die Verwaltung die 10 Dachflächen bis dahin vorgeschlagen werden, kann die Ausschreibung entsprechend veranlasst werden. Da die HVG inhousefähig ist, bedarf es hierfür keine Ausschreibung. Daher hält es dies für plausibel.

 

Herr Keune antwortet, dass eine Gesamtschau der Dächer erstellt werden muss. Er bittet darum bei der Zeitschiene bei April zu bleiben. Die Verwaltung sieht sich aufgrund der Weihnachtsferien und der Fristen für die Februarsitzung nicht in der Lage, für die Sitzung im Februar eine qualifizierte Vorlage vorzulegen.

 

Frau Heuer bemerkt, dass eine Beschleunigung des Themas wichtig ist. Sie hält es für notwendig, das zumindest für die 10 Dachflächen eine Ausschreibung vorbereitet wird. Dies wäre auch im Sinne einer Beschleunigung des Verfahrens insgesamt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass hierfür eine Beschlussfassung über eine Vorlage notwendig ist. Um diese Vorlage über die Auswahl der Dächer zu erstellen, reicht die Zeit bis zur Sitzung im Februar nicht aus, sodass dies erst im April möglich sein wird. Im Weiteren lässt er über den Beschluss, mit den geänderten Formulierungen, abstimmen. 

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Beschluss:

1. Vorbereitung und Belegung der nach statischen Überprüfungen relevanten Dachflächen mit Photovoltaikanlagen aus der Prüfungsphase 1

 

2. Aufstellung eines Ablaufplans zur Belegung der Dachflächen im Abgleich zu den Haushaltsmitteln

 

3. Die Verwaltung stellt zur Sitzung am 01.04.2025 in einer Vorlage dar, welche städtischen Dächer in den nächsten vier bis fünf Jahren mit eigenen Photovoltaikanlagen - oder mit  Photovoltaikanlagen in Zusammenarbeit mit der HVG - versehen werden und welche verpachtet werden sollen.

 

4. Bis April 2025 soll beschlossen werden, nach Möglichkeit zunächst 10 geeignete Dachflächen, die nicht für die städtische PV-Planung vorgesehen werden können, privaten Investoren oder genossenschaftlichen Vereinigungen, zur Installation von PV-Anlagen zur Pacht anzubieten und sodann das Ausschreibungsverfahren in die Wege zu leiten.

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Abstimmungsergebnis:

 

 x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen