12.12.2024 - 6.8 Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Zusätze:
- Versand HFA 28.10.2024
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 12.12.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Emilia Ickert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rudel verweist auf die Antwort der Verwaltung zu den gestellten Fragen. Er merkt an, dass andere Kommunen aufgrund der Schlüsselzuweisungen in 2025 die Anpassung der Hebesätze aussetzen und verweist auf die Stadt Breckerfeld. Daher bittet er darum, die Zahlen nachzuliefern, wie sich die Schlüsselzahlen in 2025 entwickeln, um hier die Deckungslücke bewerten zu können.
Herr Maßmann antwortet, dass eine solche Liste gerne beigefügt werden kann. Für das Jahr 2025 wird sich voraussichtlich nicht viel ändern, da das zweite Halbjahr 2023 und das erste Halbjahr 2024 hierfür maßgeblich sind. Eine Vielzahl von Kommunen passt die Hebesätze aufgrund der Grundsteuerreform an und nimmt dies zum Anlass, Geld zu verdienen. Dies führt zu einer Veränderung des fiktiven Hebesatzes.
Herr K. Fischer ergänzt, dass die Verwaltung mit Schlüsselzuweisungen in 2025 in Höhe von 206,5 Mio. € plant. Das entspricht etwa 4,5 Mio. € mehr, als zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung angesetzt. Zur Stadt Breckerfeld merkt er an, dass bei den fiktiven Hebesätzen zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Städten unterschieden wird. Daher lässt sich die die Stadt Breckerfeld nicht als Vergleich heranziehen.
Herr Rudel bedankt sich für die Ausführungen. Ohne die beiden Gemeinden miteinander vergleichen zu wollen, merkt er an, dass die Stadt Breckerfeld die Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig belasten möchte. Für die Kommunikation mit den Hagener Bürgerinnen und Bürgern ist es wichtig, dass die Grundsteuerbelastung insgesamt aufkommensneutral gestaltet werden muss.
Herr Klepper stellt klar, dass die Realsteuerhebesätze aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts gefasst worden sind. Auch wenn die Belastungen für Grundstücke damit für manche höher werden, hat die Stadt Hagen hierdurch keinen finanziellen Vorteil. Insoweit hält er es für wichtig, die Aufkommensneutralität herauszustellen. Insgesamt zielt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine gerechtere Verteilung der Lasten der Grundsteuer ab.
Herr Thielmann führt zu den Hintergründen der geänderten Rechtsprechung aus. Er bestätigt, dass die Stadt Hagen nicht mehr einnimmt, als vor dem Verfassungsgerichtsurteil.
Herr Gronwald geht davon aus, dass mehr Steuerzahler Hagen verlassen und andere nicht nach Hagen ziehen werden. Außerdem werden seiner Auffassung nach die hier ansässigen Firmen massiv Stellen abbauen. Zur Gegenfinanzierung schlägt er vor, dass das Land Nordrhein-Westfalen für die Zinslast der Altschulden aufkommt. Daher wird die Fraktion Hagen Aktiv der Vorlage nicht zustimmen.
Herr Arnusch merkt an, dass eine geordnete Rechnung der Bescheide noch nicht stattfinden kann. Die Fraktion Bürger für Hohenlimburg/Die PARTEI wird der Vorlage nicht zustimmen. Er beantragt getrennte Abstimmung der Verwaltungsvorlage und des Sachantrags.
Herr Sondermeyer erklärt, dass die Ratsgruppe Die Linke. ebenfalls nicht zustimmen wird.
Herr König fragt, wo diejenigen – die die Vorlage ablehnen – eine Gegenfinanzierung sehen. Ohne die Anpassung der Hebesätze würde der Grundsteuerbetrag im Haushalt deutlich sinken, sodass mittels einer Haushaltskonsolidierung entschiedene Gegenmaßnahmen notwendig würden.
Frau Besten erklärt, dass zum 01.01.2029 die nächste Hauptfeststellung für den Grundsteuermessbetrag von der Finanzverwaltung festgelegt wird. Sie geht davon aus, dass viele Hausbesitzer Balkone und ausgebaute Dachböden nicht berücksichtigt haben und eine Neubewertung hierbei zu höheren Grundstückswerten kommt, sodass die Belastung insgesamt etwas reduziert werden kann.
Herr Oberbürgermeister Schulz lässt im Folgenden über die Beschlussvorlage und anschließend über den Sachantrag getrennt abstimmen.
Beschluss:
Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen für das Jahr 2025 wird, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1166/2024) ist, beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
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OB |
1 |
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CDU |
12 |
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SPD |
12 |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
7 |
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AfD |
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4 |
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Hagen Aktiv |
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4 |
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Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI |
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3 |
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FDP |
2 |
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Die Linke |
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2 |
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HAK |
2 |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Dafür: |
36 |
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Dagegen: |
13 |
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Enthaltungen: |
0 |
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Ergänzungsbeschluss:
Nach einer Evaluierungsphase informiert der Kämmerer den Rat in der Sitzung am 22. Mai 2025 in einer schriftlichen Vorlage über die Entwicklung der Grundsteuereinnahmen aufgrund der für das Jahr 2025 neu festgesetzten Hebesätze.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,2 kB
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Anlagen
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(wie Dokument)
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21,3 kB
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