12.12.2024 - 6.9 XXVI. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Gronwald erklärt, dass zu Frage 2 die Betriebs- und Lohnkosten für das Projekt Waste Watcher laut der Antwort der Verwaltung jährlich in Höhe von 1,102 Mio. € anfallen. Laut Pressemitteilung wurde für das Jahr 2025 ein Ansatz von 2,1 Mio. € veranschlagt – verbunden mit dem Hinweis, dass 460.000 € mehr hinzu gekommen ist. Die Diskrepanz dieser Zahlen wird ihm nicht ganz deutlich. Er merkt an, dass die 20 Waste Watcher eine zu geringe Aufklärungsquote haben. Weiter fragt er, auf welcher rechtlichen Grundlage es basiert, diese Kosten den Gebührenzahlern umzulegen. Die in der Stellungnahme gegebene Antwort hält er ebenfalls nicht für schlüssig bzw. nicht beantwortet.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass mit breiter Zustimmung das Projekt Waste Watcher beschlossen und anschließend aufgestockt worden ist. Er berichtet aus vielen Bürgergesprächen, die deutliche positive Veränderungen beim Thema Stadtsauberkeit feststellten. Zur Anmerkung der Aufklärungsquote antwortet er, dass es sich häufig um Müllablagerungen handelt, die nicht nach dem Verursacher bestimmt werden können. Dass nicht jeder dieser Fälle aufgeklärt werden kann, sollte die Verwaltung aber nicht dazu veranlassen, dieses durchaus positive Projekt gänzlich in Frage zu stellen.

 

Herr Lichtenberg reicht die Erklärung zu den Zahlen schriftlich nach. Er erläutert, dass die Waste Watcher vorrangig den Müll von der Straße räumen. Zu 10 % gehören diese zu der Ordnungsbehörde, da der Müllwerker – der beim HEB angestellt ist – nicht berechtigt ist, Personalien festzustellen. Bei der gemeinsamen Außendiensttätigkeit beseitigen die beiden Kräfte allerdings gemeinsam den Müll. In erster Linie wird die Tätigkeit in den Räumlichkeiten und auf den Fahrzeugen des HEB ausgeführt, um ordnungsbehördlich tätig werden zu können sind die Personen jedoch auch hälftig als Verwaltungsmitarbeiter eingestellt. Dies ist jedoch insgesamt nicht mit den Mitarbeitern des städtischen Ordnungsdienstes gleichzustellen.

 

Herr Gronwald verdeutlicht, dass es ihm nicht darum geht, die Waste Watcher insgesamt in Frage zu stellen. Nach seiner Erfahrung herrscht das subjektive Gefühl, dass es in der Stadt nicht sauberer geworden ist. Er wiederholt die Frage, wieso die Mitarbeiter zum Teil aus den Müllgebühren finanziert werden, da dies nicht durch das Ordnungsbehördengesetz vorgesehen ist.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass Herr Lichtenberg hierzu gerade Stellung genommen hat. Auch wenn diese Antwort Herrn Gronwald nicht zufriedenstellt, bleibt es bei dieser.

 

Herr Klepper schließt sich den Ausführung von Herrn Oberbürgermeister Schulz in weiten Teilen an. Das Einsammeln des achtlos oder mutwillig weggeworfenen Mülls ist wichtig und spürbar weniger geworden. Auch wenn dies nicht kostendeckend erfolgen kann, ist das Ziel – die Stadt insgesamt sauberer zu machen – für gelungen und wichtig. Hieran muss weiter festgehalten werden.

 

Herr Rudel unterstützt dies. Er merkt an, dass alleine die Angst davor – für die Verunreinigung in Regress genommen zu werden – für eine deutliche Abschreckung sorgt.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der XXVI. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1169/2024) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2025.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

12

 

 

SPD

12

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

 

4

 

Hagen Aktiv

 

4

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

3

 

 

FDP

2

 

 

Die Linke

 

2

 

HAK

2

 

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

41

Dagegen:

8

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage