12.12.2024 - 6.34 Bebauungsplan Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienho...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.34
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 12.12.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Larissa Melnychuk
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes wird angepasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienhospital – Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Hagen, in der Flur 33 und umfasst die Flurstücke 106, 382, 512, 513, 514, 515 und 516. Das Plangebiet umfasst ca. 0,29 ha.
Im Norden wird das Plangebiet durch die Bergstraße und den gegenüberliegenden Gebäudekomplex des ehemaligen Marienhospitals, im Osten durch ein Wohngebäude für Handel und Dienstleistungen, im Süden durch die Straße Bergischer Ring und im Westen durch die angrenzende Wohnbebauung eingegrenzt. Derzeit befinden sich eine Kindertageseinrichtung der katholischen Kirchengemeinde Sankt Marien, eine Stellplatzanlage und ein Technikgebäude im Plangebiet. Die Außenfläche der Kita ist durch Spielgeräte, Freiflächen im nordöstlichen Teilbereich und bestehenden Baumbestand im südlichen und nordöstlichen Bereich des Grundstückes der Kita geprägt. Auf dem Grundstück des Technikgebäudes befinden sich Stellplätze, weshalb dieser Bereich stark versiegelt ist.
Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses. Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen.
b) Der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienhospital – Verfahren nach § 13a BauGB wird beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, den Plan einschließlich der Begründung vom 08.11.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 08.11.2024 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
24 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
412,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
477 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
