12.12.2024 - 6.37 Bebauungsplan Nr. 2/23 (713) Fachmarktzeile Bat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.37
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 12.12.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a) Der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/23 (713) Fachmarktzeile Bathey - Einfacher Bebauungsplan gem. §°9 Abs. 2a BauGB i. V. m. § 13 BauGB wird beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, den Plan einschließlich der Begründung vom 31.10.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 31.10.2024 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Boele, Flur 3 und umfasst die Flurstücke 519, 520, 541, 542 sowie 566 (teilw.). Das Plangebiet wird durch die Straße Auf dem Graskamp geteilt. Südlich grenzt die Kabeler Straße und westlich die Dortmunder Straße an. Nördlich befinden sich gewerbliche Nutzungen. Das Plangebiet umfasst ca. 1,52 ha. Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
b) Der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teilaufhebungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/63 (90) Bathey Süd wird beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, den Plan einschließlich der Begründung vom 31.10.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 31.10.2024 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Boele. Die Teilaufhebung bezieht sich auf die Flur 3, teilweise Flurstück 519, 520, 541, 542 und 566. Das Plangebiet umfasst ca. 0,4 ha. Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
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