12.12.2024 - 6.19 Förderung der freien Kulturzentren - Budgetieru...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.19
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Zusätze:
- Versand HFA 28.10.2024
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 12.12.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Jessica Linek
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Buczek beantragt getrennte Abstimmung. Es sollen alle Kultureinrichtungen – mit Ausnahme der Pelmke – gefördert werden, da diese sich durch ihre Nähe zur Antifa auszeichnet und sich ohnehin in einer finanziell schwierigen Situation befindet.
Herr Sondermeyer hält den Geschäftsordnungsantrag für merkwürdig und politisch motiviert. Er stellt fest, dass nach Auffassung der AfD-Fraktion, wohl alles extremistisch ist, was nicht rechts ist. Seiner Auffassung nach sind nicht Die Linken oder die demokratischen Parteien extremistisch, sondern die AfD.
Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen, und empfiehlt aus Sicht der Verwaltung, über den Beschlussvorschlag in Gänze abzustimmen, um ein wichtiges Signal an die Kulturschaffenden in Hagen zu senden.
Abstimmungsergebnis:
|
|
Ja |
Nein |
Enthaltung |
|||||
|
OB |
|
1 |
|
|||||
|
CDU |
|
12 |
|
|||||
|
SPD |
|
13 |
|
|||||
|
Bündnis 90/ Die Grünen |
|
7 |
|
|||||
|
AfD |
4 |
|
|
|||||
|
Hagen Aktiv |
|
4 |
|
|||||
|
Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI |
|
2 |
|
|||||
|
FDP |
|
2 |
|
|||||
|
Die Linke |
|
2 |
|
|||||
|
HAK |
|
2 |
|
|||||
|
|
||||||||
|
x |
Mit Mehrheit abgelehnt |
|||||||
|
|
||||||||
|
Dafür: |
4 |
|||||||
|
Dagegen: |
45 |
|||||||
|
Enthaltungen: |
0 |
|||||||
Er stellt fest, dass der Geschäftsordnungsantrag damit mehrheitlich abgelehnt ist und lässt im Folgenden über den Verwaltungsbeschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Abschluss der Budgetierungsverträge mit den freien Kulturzentren vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 zu.
2. Die freien Kulturzentren erhalten weiterhin einen um jährlich 2 % indizierten Zuschuss.
3. Während der Vertragslaufzeit kann eine Erhöhung der Sockelbeiträge geprüft werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
475,3 kB
|
