12.12.2024 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Frau B. teilt mit, dass sie eine Petition zu dem Trägerwechsel der OGS gestartet hat, die sie im Nachgang einreichen möchte. Sie fragt, warum Eltern, Kinder und Träger nicht frühzeitig mit einbezogen wurden.

 

Frau Soddemann antwortet, dass mit dem Träger kommuniziert worden ist, dass die Verwaltung eine Ausschreibungsverpflichtung hat. Diese befindet sich aktuell in der Umsetzung. Der Ausgangspunkt dessen war, dass für die auskömmliche Finanzierung weitere finanzielle Mittel erforderlich waren. Hierfür ist ein Beschluss gefasst worden, da die Verwaltung aus rechtlichen Gründen zu diesem Vorgehen verpflichtet ist.

 

Frau Pott ergänzt, dass alle Schulen informiert worden sind, als die Entscheidung gefallen ist. Die neue Ausschreibung musste aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gestartet werden. Aus vergaberechtlichen Gründen können Gespräche mit Betroffenen nicht während des Ausschreibung erfolgen. Sobald ein Ergebnis zum Ausschreibungsverfahren vorliegt, werden die Schulen und Eltern informiert.

 

Frau B. fragt, warum die Karl-Ernst-Osthaus-Schule, Emil-Schumacher-Schule und die Henry-van-de-Velde-Schule, von vornherein explizit von dem Ausschreibungsverfahren ausgenommen waren und sich somit nicht bewerben konnten.

 

Frau Soddemann antwortet, dass die Verwaltung bereits eine OGS übernommen hat und zu dem Zeitpunkt schon klar war, dass weitere OGS seitens der Stadt betrieben werden. Für eine Ausschreibung müssen Lose gebildet werden, indem Schulstandorte zu Clustern zusammengefasst werden. Bei der Losbildung wurden Parameter wie Kooperationsverbünde und Nähe, der Schulsozialindex und die Sicherstellung der Trägerhomogenität berücksichtigt. Der Wunsch der Schulen ist gewesen, möglichst alle Angebote, wie bspw. OGS oder Schulsozialarbeit in einem Gesamtkontext zu betrachten.

 

Frau T. fragt, warum die Stadt billigend in Kauf nimmt, dass eine lange Zusammenarbeit mit dem bestehenden Träger dazu führt, dass die Betreuung destabilisiert wird.

 

Frau Soddemann  wiederholt, dass sich die Verwaltung dieses Vorgehen nicht ausgesucht hat, sondern durch eine rechtliche Verpflichtung dazu gezwungen ist.

 

Frau T. ergänzt ihre Frage, wieso einzelne Schulen aus dieser Verpflichtung ausgenommen sind.

 

Frau Soddemann wiederholt auch hier, dass die Standorte aufgrund der Verfahrensvorschriften geclustert wurden. Sie weist darauf hin, dass erstmals für alle OGS ein einheitlicher Qualitätsstandard in Hagen geschaffen wurde. Diesen wird auch die Verwaltung einhalten. Mit diesen Standards wurden für die Träger neue Ressourcen geschaffen, sodass der einheitliche Standard insgesamt verbessert wurde und für alle Schulen gleichermaßen gilt.

 

Frau I. fragt, wie die Stadt Hagen sicherstellen möchte, dass bis zum Sommer 2025 genug qualifiziertes Personal eingestellt wird.

 

Herr Groening antwortet, dass dieser Bedarf nicht unüblich ist. Auch für die Inbetriebnahme neuer Einrichtungen konnte das notwendige Personal rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Daher ist er zuversichtlich hinsichtlich des Betriebs der OGS.

 

Frau M. fragt, ob alle bisherigen Leistungen wie Früh- und Ferienbetreuung weiterhin erhalten bleiben.

 

Frau Soddemann antwortet, dass in der Karl-Ernst-Osthaus-Schule eine Informationsveranstaltung stattfindet. Dort werden alle Schritte erläutert. Die Verwaltung beabsichtigt, die Angebote so weiter sicherzustellen.

 

Frau Z. fragt, wie garantiert werden kann, dass eine Betreuung der Kinder tatsächlich stattfindet. Sie verweist auf Notbetreuungen.

 

Frau Soddemann antwortet, dass genau aus diesem Grund Cluster gebildet werden. Für eine OGS gilt nicht dasselbe wie bei einer Kindertageseinrichtung. Kindertageseinrichtungen unterliegen einer Betriebserlaubnis, die den Betrieb untersagt, wenn eine gewisse Anzahl von Fachkräften nicht vorhanden ist. Bei der OGS wir die Betreuung im Zusammenspiel mit der Schule betrachtet. Daher wird dies in Gesprächen mit den Schulen abgestimmt. Natürlich werden alle notwendigen Maßnahmen – wie bei allen anderen Trägern -  in Betracht gezogen. Auch hier beabsichtigt die Verwaltung, dies sicherzustellen.