04.12.2024 - 6.7 Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP) Stufe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bifulco stellt anhand einer Präsentation [dem Protokoll als Anlage beigefügt] den fortgeschriebenen Lärmaktionsplan der Stufe IV vor.

 

Herr König fragt nach, ob die Möglichkeit einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der Eppenhauser Straße zwischen Emster und Haßleyer Straße aufgrund der Lärmdaten absehbar sei. Die Bürger verstünden nicht, warum dieses Teilstück aus der Regelung zum Tempo 30 ausgenommen sei. Es entstehe Lärm durch das Beschleunigen und Gefahrenpotenzial durch das Abbremsen an dieser Stelle.

 

Herr Bifulco führt aus, dass es aus Sicht der Verkehrsbehörde möglicherweise weitere Anlässe zur Einführung von Tempo 30 gebe. Hinsichtlich der Lärmbelastung ließen sich keine hinreichenden Überschreitungen der Grenzwerte feststellen.

 

Herr Voigt erklärt, dass die Hagener Straßenbahn ein hohes Defizit aufgrund der Veränderung auf 30 km/h Höchstgeschwindigkeit auf der Remberg- bzw. Eppenhauser Straße aufweise. Er fragt nach, ob auch ein Tempo 40 geprüft worden sei, um den Busverkehr zu beschleunigen.

 

Herr Bifulco erinnert daran, dass die Planung zunächst vorgesehen habe, den Busverkehr durch Vorrangschaltungen an den Lichtsignalanlagen zu beschleunigen, bevor die Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolge. Später sei beschlossen worden, diese Anpassung vorzuziehen. Der Auftrag an den Signalbauer zur Planung der Vorrangschaltungen werde in den kommenden Tagen erteilt.

 

Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Behebung von Lärmproblemen müssten einen numerisch darstellbaren Effekt auf den Dezibelwert aufweisen. Es sei nicht sicher, ob eine Anpassung auf 40 km/h diesen signifikanten Einfluss habe. In Zukunft werde man bei Gutachten neben 30 km/h auch 40 km/h prüfen lassen.

 

Herr Ludwig möchte wissen, wann mit einer Umsetzung der Beschleunigung an Lichtsignalanlagen zu rechnen sei.

 

Herr Bifulco teilt mit, dass man ein strukturierteres Vorgehen als in der Vergangenheit erarbeitet habe. Es würden nicht einzelne Lichtsignalanlagen umgerüstet, sondern Pakete vergeben. Man strebe eine Umsetzung im zweiten Quartal 2025 an.

 

Herr Kahrau erinnert an seinen Vorschlag bezüglich des Radverkehrs auf der Remberg- bzw. Eppenhauser Straße. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h könnten Radfahrer gefahrenlos am Verkehr teilnehmen, ohne überholt zu werden. Er fragt nach, ob man mittels dieser Argumentation eine Reduzierung der Geschwindigkeit herbeiführen könne.

 

Herr Bifulco verweist auf die Straßenverkehrsordnung und ihre Möglichkeiten. Man müsse die Rechtsgrundlagen mit der Verkehrsbehörde dahingehend prüfen. Aus planerischer Sicht sei die Argumentation nachvollziehbar.

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Empfehlungsbeschluss:

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Lärmaktionsplan (LAP) Stufe IV in der vorliegenden Fassung.
  2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den LAP Stufe IV im Amtsblatt öffentlich bekannt zu geben und ihre Internetseite entsprechend zu aktualisieren.
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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen