30.10.2024 - 6.9 Bebauungsplan Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Voigt möchte wissen, warum 200 kW Anlagen verbaut würden, mit denen die Ladung langsamer als bei jenen mit 300 kW erfolge.

 

Herr Dr. Diepes antwortet, man setze die Vorgaben des Bundes für das „Deutschlandnetz“ um.

 

Herr Dr. Erpenbach weist darauf hin, dass es sich bei den 200 kW um die Mindestleistung handele.

 

Herr Dr. Diepes versichert, den Grund für die Wahl der Leistung zu eruieren.

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Empfehlungsbeschluss:

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Berchumer Straße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung eingeleitet.

 

Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst das Flurstück 1368. Im Norden und Osten wird das Plangebiet durch Wald begrenzt. Im Süden verläuft die Berchumer Straße. Im Westen befindet sich ein Seniorenheim.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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