03.12.2024 - 2.2 Meldung von zehn Objekten des Stadtmuseums in d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Di., 03.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Anja Spiecker-Kondritz
Wortprotokoll
Herr Prof. Dr. Stamm stellt diesen Tagesordnungspunkt anhand der vorliegenden Vorlage vor.
Es erfolgt zusätzlich eine Einleitung zur Einsichtnahme in die digitale Plattform des „Deutschen Zentrums Kulturgutverluste“ in die LostArt-Datenbank. Dem Gremium wird in der Sitzung die Eingabe-/Suchmaske im Internet in der LostArt-Datenbank anhand eines Beispiels vorgestellt. Zu den einzelnen zehn Objekten können einzelne Daten aufgerufen werden.
Herr Schuh bedankt sich dafür, dass die Fundmeldung in die LostArt-Datenbank eingestellt wurde. Er fragt nach, warum die Umsetzung der „Washingtoner Prinzipien“ nun erst erfolgt sei und ob man damit rechnen könne, dass weitere Objekt dazu kommen werden?
Herr Prof. Dr. Stamm teilt mit, dass noch einige Objekte dazu kommen können. Er sei seit September im Amt und habe seine Prioritäten gesetzt, und die Provenienzforschung sei eines seiner prioritären Ziele für seinen Arbeitsbeginn im Fachbereich Museen und Archive.
Frau Soddemann bestätigt diesen wichtigen Schritt der Provenienzforschung und das damit transparente Verfahren und die damit resultierende Umsetzung.
Frau Buchholz fragt an, ob mit ähnlichen einzuleitenden Verfahren bei der Gemäldesammlung zu rechnen sei. Weiterhin fragt sie an, ob es Erfahrungen aus anderen Städten gebe, die sich ebenfalls mit der Provenienzforschung beschäftigen würden.
Herr Prof. Dr. Stamm merkt dazu an, dass in der Osthaussammlung Erfahrungen mit einem Gemälde vorlägen. Hier habe eine Restitution und der Rückerwerb in 2023 stattgefunden. Es handelte sich hier um das Bild von Renoir (Blick auf Haut Ganges), der von den rechtmäßigen Eigentümern worden sei.
Des Weiteren führt er an, dass für die Bestände der Kunst die Provenienzforschung noch erfolgen wird. Dazu wird eine Stelle gerade beantragt und der notwendige Antrag auf Förderung der Provenienzforschung gestellt. Es handele sich hier um ein sehr komplexes Thema. Die Ansprüche jüdischer Vorbesitzer seien einzuordnen, die Anspruchsteller/Erbberichtigte ausfindig zu machen und den finanziellen Ausgleich oder eine Rückgabe herzustellen.
Herr Fritzsche merkt an, dass es immer mal wieder Fälle in Hagen gegeben habe, mit denen man sich bereits mit der Provenienz beschäftigt habe.
Herr Schuh fragt an, ob die damaligen Verluste im Bereich der entarteten Kunst durch Beschlagnahme oder anderweitigen Verlust wieder erlangt werden könnten. Herr Schuh merkt an, wenn es juristisch keine Möglichkeit gebe, diese wiederzuerlangen, solle es doch moralisch möglich sein. Er fragt an, ob auch ein Tausch zwischen den Museen möglich sei.
Herr Prof. Dr. Stamm führt die komplexen Rechtszusammenhänge auf, die die Bundesrepublik nach 1949 durch einen Beschluss der Bundesregierung gefasst habe. Eine große Verunsicherung sei ohne Beschluss im Bereich Besitztum und Sammlungshandeln entstanden.
Herr Schuh merkt an, dass er die juristische Komponente sehe und die damit verbundene Problematik der Eigentumsverhältnisse. Er fragt erneut an, ob die moralische Komponente der Thematik Gespräche mit anderen Museen auslösen könnten.
Frau Soddemann merkt dazu an, dass die öffentliche Trägerschaft und das damit einhergehende öffentliche Rechtskonstrukt die Gespräche mit anderen Museen erschweren werde, aber dennoch durchaus geführt würden.
Herr Prof. Dr. Stamm führt dazu aus, dass es damals Museumsleitertreffen gegeben habe, in denen alle Museumsleiter diese Themen ansprechen konnten und ein Vorkaufsrecht eingeräumt wurde, wenn Vermutungen zu Eigentumsverlusten geltend gemacht worden seien. Ferner teilt er mit, dass er Erfahrungen in dem Bereich aus Oldenburg mitbringe. Es sei üblich, dass Gespräche unter Museen geführt werden würden. Der Tausch sei jedoch heutzutage unter den Museen haushaltsrechtlich schwierig. Üblicherweise seien es Leihgaben, aber kein Verzicht auf Eigentum.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
