29.10.2024 - 7.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6/19 (692) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 29.10.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Masuch rügt die schwierige Recherche in Allris. Trotz des gleichen Bauvorhabens erfolgen unterschiedliche Benennungen. So heißt es z.B. in der Vorlage 0988/2024 …. Einzelhandel Emst und in der Vorlage 0985/2024 ist von…… Einzelhandel Hassleyer Straße die Rede. Dies erschwert die Suche in Allris.
Herr Dr. Diepes räumt ein, dass tatsächlich nicht immer Deckungsgleichheit besteht
Frau Graf ergänzt, dass die Textrecherche sicherlich noch ausbaufähig ist. Sie regt an Schlagwörter als Stichwort hinter die Vorlage zu setzen.
Auch Herr Panzer würde es begrüßen, wenn alle Vorlagen zu einem Bebauungsplan angezeigt werden könnten.
Herr Dr. Diepes wird die Anregungen mitnehmen und ist um Abhilfe bemüht.
Frau Barthl fragt nach, ob seit der Bürgeranhörung im Jahre 2023 Änderungen an dem Bebauungsplan vorgenommen wurden, insbesondere in Bezug auf die Dachbegrünung, Fußgängerwege und Lärmschutzwände.
Herr Dr. Diepes erklärt, dass keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen wurden.
Empfehlungsbeschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen den folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt beschließt die Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs, da Teilflächen der Haßleyer Straße als sonstige Flächen gem. § 12 (4) BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einbezogen werden.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6/19 (692) Sondergebiet Einzelhandel Hassleyer Straße und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 05.09.2024 gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 05.09.2024 wird gemäß § 9 Abs.8 BauGB dem Plan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das ca. 0,9 ha große Plangebiet befindet sich im Osten des Stadtteils Hagen-Emst südlich der Haßleyer Straße.
Es wird begrenzt durch:
- die Haßleyer Straße im Norden,
- gemischt genutzte Gebäude mit Einzelhandelseinrichtungen sowie
- Wohnbebauung im Westen und
- Grünflächen im Osten.
Nächster Verfahrensschritt
Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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636 kB
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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(wie Dokument)
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926,5 kB
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öffentlich
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9,4 MB
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6
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(wie Dokument)
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868,9 kB
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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8
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(wie Dokument)
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9,3 MB
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9
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(wie Dokument)
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4 MB
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10
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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11
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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