29.10.2024 - 7.9 Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes -...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Freund bittet im Rahmen eines Prüfauftrags um die Aufnahme der Kinkelstraße in das Straßen- und Wegekonzepts. Zum anderen hat sie eine Rückfrage zu den Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Dies vor allem auch in Bezug auf die beiden nachfolgenden Tagesordnungspunkte.

 

Herr Meier sieht die Notwendigkeit, sich um das marode Straßennetz zu kümmern, muss andererseits den belasteten Bürgern Rede und Antwort stehen. Eine Heranziehung nach Jahren der Fertigstellung ist schwer zu vermitteln. Auch er wünscht sich hierzu mehr Hintergrundinformationen.

 

Frau Graf kann dem nur zustimmen. Ihr fehlt in der vorliegenden Anlage zum einen die konkrete Straßenbaumaßnahme sowie auch der derzeitige Zustand der Straße.

 

Frau Reichl räumt Verständnisschwierigkeiten mit den verschiedenen Begrifflichkeiten ein. Hierzu kann sie aufklären, dass im Zuständigkeitsbereich der Stadt ausschließlich die Erschlis sung der Straße liegt. Die Rede ist hier von der erstmaligen, endgültigen Herstellung. Hier sind in Einzelfällen Jahrzehnte bis zur tatsächlichen Fertigstellung vergangen. Sie klärt über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Fertigstellung auf. Neben der erstmaligen, endgültigen Fertigstellung gibt es auch die Straßenerneuerung bzw. die Straßenerweiterung und -verbesserung. Nach einem Gesetzesentwurf in der jüngsten Vergangenheit wurde eine Ausschlussfrist beschlossen, die besagt, dass nach Eintritt der Vorteilslage, die Straße innerhalb von zwanzig Jahren technisch so hergestellt sein muss, dass sie abgerechnet werden kann. Auch in den Heranziehungsmodalitäten nach (KAG) haben sich im Laufe der Zeit Änderungen ergeben. Ab dem 01.01.2024 werden die Kosten über das Land abgerechnet.

 

Frau Reichl beantwortet in der nachfolgenden Diskussion Nachfragen von Frau Graf, Herrn Meier sowie Herrn Panzer. Herr Panzer hält die Ungleichbehandlung durch die verschiedenen Abrechnungsvorgaben nach BauGB und KAG für sehr problematisch.

 

Auf Nachfrage von Herrn Peters erklärt Frau Reichl, dass es bereits eine grobe Übersicht für den Bezirk Hagen-Mitte gibt, welche Straßen sich in welchem Zustand befinden und ob bereits eine Abrechnung für diese erfolgt ist.

 

Herr Bleicker verließt die abgeänderte Beschlussfassung unter Aufnahme der Kinkelstraße.

 

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Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen den folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß der Anlagen unter Berücksichtigung des Punktes 2.
  2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob aufgrund ihres schlechten Zustandes die Kinkelstraße in die Fortschreibung mit aufgenommen werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die PARTEI

 

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

 

 

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage