28.11.2024 - 5.18 Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Keune betont die Notwendigkeit, die Satzung der HEG anzupassen, um diese neuen Geschäftsfelder offiziell einzuschließen und die bisherige Praxis zu legitimieren. Dies würde die Flexibilität und Effektivität der HEG stärken, um den sich wandelnden Anforderungen der Stadt gerecht zu werden. Die HEG hat bisher erfolgreich Baulandentwicklung betrieben, jedoch wird dieses Aufgabengebiet naturgemäß kleiner, da die Baugebiete begrenzt sind. Die Quartiersentwicklung, wie z. B. in Wehringhausen, insbesondere durch den Ankauf und die Sanierung von Immobilien, soll künftig fester Bestandteil des Geschäftszwecks werden. Bisher erfolgten diese Maßnahmen auf Einzelmandatbasis. Die HEG übernimmt zunehmend und nicht minder erfolgreich den Bau von kommunalen Infrastrukturimmobilien wie Schulen und Kindergärten, so dass dieses Engagement weiter ausgebaut werden soll. Darüber hinaus könnte die HEG künftig auch bei der Sanierung oder Nutzung von Problemimmobilien im gesamten Stadtgebiet eine größere Rolle spielen, sofern Fördermittel zur Verfügung stehen. Diese Projekte sollen eng mit Fördermaßnahmen verzahnt werden, die von der Verwaltung beantragt und gesteuert werden. Um eine effizientere Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und der HEG zu gewährleisten, soll Personal aus der Stadtentwicklung in die HEG integriert werden. Ziel ist es, die Schnittstellen zu schärfen und die Umsetzung von Projekten wie Bauleitplanung, Sanierungsgebieten und Problemimmobilien zu beschleunigen. Durch die Verlagerung bestimmter Kompetenzen und Ressourcen in die HEG als private Gesellschaft soll eine höhere Handlungsfähigkeit erreicht werden. Dies ermöglicht eine zügigere Realisierung von Projekten im Vergleich zu den oft komplexeren Verwaltungsprozessen. Die HEG als wirtschaftlich agierende Gesellschaft setzt Projekte um, welche rentabel sind und keinen Substanzverlust verursachen. Herr Keune unterstreicht die Absicht, die HEG als flexiblen und effizienten Akteur in der Stadtentwicklung und Immobilienbearbeitung zu etablieren, wobei eine enge Kooperation mit der öffentlichen Verwaltung gewährleistet bleiben soll.

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Empfehlungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Entscheidung des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) zu, den Vertreter des WBH in der Gesellschafterversammlung der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) anzuweisen, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die HEG wird beauftragt, den Gesellschaftszweck unter § 2 des Gesellschaftsvertrags der HEG entsprechend der dargestellten Geschäftsbereiche anzupassen und zu ergänzen.

2. Die HEG wird beauftragt, die interne Organisation gem. den dargestellten Geschäftsbereichen aufzustellen und den zusätzlichen neuen Geschäftsbereich IV „Geförderte Maßnahmen der Stadtsanierung und Stadterneuerung“ zu eröffnen.

3. Zur Wahrnehmung der unter dem Geschäftsbereich IV aufgeführten Aufgaben ist ein zweiter nebenamtlichen Geschäftsführer ab dem 01.01.2026 zu bestellen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

21

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage