28.11.2024 - 5.4 XXVI. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 28.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:12
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Emilia Ickert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rudel bittet um eine Erläuterung zur Senkung der Gebührensätze der illegalen Müllablagerung.
Herr Lindemann erläutert, dass die Gebühr nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten der Wastewatcher deckt. Diese betrifft ausschließlich die Fälle, in denen Personen bei Müllvergehen erwischt wurden. Der Gesamtaufwand der Wastewatcher umfasst mehr als die Gebühren, die hier thematisiert werden und ist an das Volumen und die Entsorgungskosten der erwischten Fälle gekoppelt. Die Fallzahlen sind im Übergang von 2022 auf 2023 gesunken und bleiben bis 2025 voraussichtlich konstant. Allerdings gibt es eine Verschiebung hin zu kleineren Mengen. Auffällig ist, dass immer häufiger kleinere Mengen, wie z. B. Zigaretten, illegal entsorgt werden. Herr Lindemann betont, dass die Gebühren nur einen kleinen und spezifischen Teil des Gesamtsystems betreffen, und versucht gleichzeitig, die Anpassung der Zeitfaktoren sowie die Entwicklung der Fallzahlen zu erklären. Die Gebühren decken insgesamt nur einen kleinen Teil der Kosten ab, es handelt sich also nicht um ein großes finanzielles Volumen. Die Gesamtzahl der Müllvergehen nimmt laut Herrn Lindemann aktuell wieder zu, dennoch bleibt die Zahl der Personen, die erwischt werden relativ konstant.
Herr König bezieht sich auf Ziffer vier der Anlage und vermutet hinter der Steigerung um 100% die Einführung von Wertstofftonnen, welche für das Jahr 2026 angeschafft werden müssten und möchte wissen, ob es diesbezüglich konkrete Pläne gibt
Herr Lindemann verweist darauf, dass keine voreiligen Ausgaben erfolgen werden, bevor eine verbindliche Vereinbarung vorliegt. Es handelt sich um schwierige und noch nicht abgeschlossene Verhandlungen, bei denen sowohl das Umweltamt als auch Dr. Erpenbach involviert sind. Grundsätzliche Verständigungen wurden erzielt, einige Rahmenbedingungen sind jedoch noch offen, was eine finale Vereinbarung verhindert. Die geplanten Ausgaben für die Tonnenbeschaffung belaufen sich auf über 300.000 Euro, welche direkt abgeschrieben und damit vollständig in den Aufwand einfließen. Obwohl die langen Lieferzeiten von aktuell 12 Monaten eine zusätzliche Herausforderung darstellen, sucht die Verwaltung aktiv nach Lösungen, um die Tonnen unter Berücksichtigung der Lieferzeit erst zu beschaffen, wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, welche auch die Zustimmung des Rates erhält.
Falls die Vorlage so beschlossen wird, würde Herr Gronwald diese ablehnen. Er möchte vorab erfahren, wie sich die Finanzierung aufstellt und wofür die Müllgebühren verwendet werden. Des Weiteren benötige er eine Kosten-Nutzen Berechnung der 20 Wastewatcher für das Jahr 2024 um gegenüberzustellen, wie sinnvoll diese Maßnahme ist. Herr Gronwald wird einen entsprechenden Antrag einreichen.
Herr König stellt die Frage, ob die Kosten in der Abfallentsorgung oder in der Straßenreinigung enthalten sind.
Die Mitarbeiter sind in den Gebühren der Straßenreinigung aufgeführt, antwortet Herr Lindemann.
Empfehlungsbeschluss:
Der XXVI. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1169/2024) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2025.
Anlagen zur Vorlage
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