27.11.2024 - 3.5 Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellsc...

Reduzieren

Wortprotokoll

Der Verwaltungsratsvorsitzende Herr Erik O. Schulz erkundigt sich, ob Fragen oder Bedenken des Gremiums bestehen.

 

Herr Henning Keune führt aus, dass die HEG ein Erfolgsmodell, insbesondere im Hinblick auf die Baulandentwicklung, darstellt und sich bereits für andere Aufgaben wie beispielsweise der Quartiers- oder Immobilienentwicklung qualifiziert hat. Im Satzungsprofil ist derzeit keine andere Tätigkeit als die Baulandentwicklung vorgesehen. Die HEG soll zukünftig eine Gesellschaft darstellen, die bei der Bewältigung von städtebaulichen Problemen unterstützt und hierbei nicht nur infrastrukturelle, sondern auch stadtentwicklungstechnische Projekte übernehmen soll.

 

Herr Patrick Bänsch stellt die vier Kernbereiche der HEG kurz vor. Das Geschäftsfeld 1 ist die Erschließung und Vermarktung von Baugrundstücken. Hier ist die HEG mit über 340 Baugrundstücken bereits sehr erfolgreich. Das Geschäftsfeld 2 umfasst die Quartiers- und Projektentwicklung sowie das Auftreten als Investor. Das Geschäftsfeld 3 ist vor kurzem neu hinzugekommen und bezieht sich auf die Herstellung von Immobilien für die öffentliche Infrastruktur. Hierfür soll die HEG als Bauleister für die Stadt Hagen auftreten, vorrangig als Unterstützung bei Schulbauten, aber grundsätzlich für alle Gebäude der städtischen Infrastruktur denkbar. Das vierte Geschäftsfeld wurde ebenfalls neu entwickelt und bezieht sich auf die geförderten Maßnahmen der Stadtsanierung und -erneuerung. Hier soll die HEG innerhalb beschlossener Sanierungsgebiete und auch außerhalb Förderungen akquirieren und städtebauliche Pläne flexibel umsetzen.

 

Der Verwaltungsvorsitzende Herr Erik O. Schulz erkundigt sich, ob im Gremium weitere Fragen oder Bedenken bestehen.

 

Herr Stephan Ramrath begrüßt die Vorlage und stellt heraus, dass die Implementierung von neuen Geschäftsfeldern in der Logik der HEG liegt und die Satzung diesen Schritt nun legitimiert. Der Erfolg liegt in den Akteuren, aber auch an dem Umstand, dass die HEG eine Tochtergesellschaft des WBH mit privatrechtlicher Organisation und flexibler Arbeitsgestaltung darstellt. Die satzungsmäßige Untermauerung sei somit der einzig richtige Weg.

 

Der Verwaltungsratsvorsitzende Herr Erik O. Schulz bekräftigt diese Wortmeldung und erkundigt sich nach weiteren Fragen oder Bedenken im Gremium. Diese bestehen nicht.

 

Reduzieren

Beschluss:

Vgl. TOP 7 Nichtöffentlicher Teil

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

Dafür:

 

Dagegen:

 

Enthaltungen: