27.11.2024 - 3.4 Änderung der Entwässerungsgebührensatzung des K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jörg Germer stellt die Gebührenkalkulationen für Abwasser dar. Insgesamt sind die Gebühren für die Einwohnenden gesunken, da ein Anteil der kalkulatorischen Abschreibungen nicht weitergegeben wurde. Der Schmutzwassergebührensatz steigt leicht an, da bei gleichem Anfall von Fixkosten weniger verbraucht wurde.

 

Herr Stephan Ramrath teilt mit, dass es erfreulich für die Gebührenzahlenden ist, weniger zu zahlen, als rechtlich möglich ist. Dennoch interessiert es ihn als Verwaltungsratsmitglied, ob diese Vorgehensweise bereits durch Rechtsprechung verifiziert wurde. Dass der Gebührentragende freiwillig auf einen Anteil der Gebühren verzichtet, könnte sich problematisch auf die Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittelbeschaffungsrangfolge der Gemeindeordnung auswirken.

 

Herr Jörg Germer betont, dass Herr Stephan Ramrath im Grundsatz recht damit hat, dass der Wirtschaftsbetrieb Hagen aktuell auf Gebühren verzichtet, die diesem in Zukunft unter Umständen fehlen. Um die Neubewertung des Anlagevermögens sukzessiv umzusetzen, werden die ansatzfähigen Kosten nur schrittweise erhöht und nicht direkt in voller Höhe auf die Einwohnenden umgelegt. In etwa zehn Jahren sollte eine vollständige Weitergabe der kalkulatorischen Abschreibungen an die Einwohnenden erfolgen. Der Wirtschaftsbetrieb darf auf die Weitergabe von Kosten an die Gebührenzahlenden verzichten, gesetzlich festgehalten ist, dass nicht mehr Gebühren erhoben werden dürfen, als Kosten angefallen sind.

 

Herr Hans-Joachim Bihs bezieht sich auf die Regelung zur kostendeckenden Wasserpreisweitergabe für Frisch- und Schmutzwasser im Rahmen einer EU-Richtlinie und stellt heraus, dass Ziel des Vorstands ist, die Subventionierung gegenüber dem kalkulatorischen Preis engmaschig abzustimmen. Der Verwaltungsrat hat bereits vor einiger Zeit, auch im Hinblick auf die Inflation, akzeptiert, dass die Kostenweitergabe zunächst nur sukzessive erfolgt. Ein Urteil ist ihm nicht bekannt. Gemäß KAG darf der Wirtschaftsbetrieb nicht mehr Gebühren, als Kosten angefallen sind, verlangen. Kostendeckende Gebührenerhebungen sollten langfristig das Ziel sein, in einer Überforderung der Einwohnenden sieht er jedoch keinen Sinn.

 

Herr Rainer Preuß fasst zusammen, dass es rechtliche Möglichkeiten bezüglich der Berechnung und Festsetzung von Gebühren gibt, dem Gremium jedoch klar sein sollte, dass auf die Gebührenerhebung nicht verzichtet, sondern lediglich nicht die maximal mögliche Höhe eingetrieben wird. Er bezieht sich auf den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2025 und stellt heraus, dass bereits hohe Gewinne in den betreffenden Sparten erzielt werden. Die vorgestellten Maßnahmen sollen vom Gremium nicht als Verzicht aufgefasst, sondern vielmehr als nicht maximal ausgereizte Gewinnsteigerung seitens des Wirtschaftsbetriebs verstanden werden.

 

Herr Rolf-Rüdiger Römer fragt, wie sich die Berechnung der Niederschlagswassergebühr im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2025 zusammensetzt. Hier werden 11.024.400 Quadratmeter ausgewiesen.

 

Herr Jörg Germer führt aus, dass es sich hier um befestigte öffentliche und private Flächen im Stadtgebiet handelt, die zur Festsetzung der Niederschlagsgebühr herangezogen werden.

 

Der Verwaltungsratsvorsitzende Herr Erik O. Schulz erkundigt sich, ob im Gremium weitere Fragen oder Bedenken bestehen. Dies ist nicht der Fall.

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Beschluss:

 

Der Verwaltungsrat des WBH AöR beschließt die Neufassung der Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, die als Anlage Gegenstand der Vorlage ist.

 

gez. Henning Keune    gez. Hans-Joachim Bihs  gez. Jörg Germer

Vorstand (Sprecher)   Vorstand    Kfm. Vorstand

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

Dafür:

26

Dagegen:

 

Enthaltungen:

3

 

 

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Anlagen zur Vorlage