02.10.2024 - 6.2 Sachstand Offene Ganztagsschule

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Wortprotokoll

Frau Soddemann berichtet, dass die Stadt Hagen weiterhin im Bereich OGS die Möglichkeiten nutze, zu investieren und die Standards zu halten. Das sei doch im Gegensatz zu dem vorherigen Punkt eine positive Nachricht.

 

Frau Dreyer erläutert die Hintergründe zum Sachstand des Offenen Ganztages. Man habe sich gewünscht, dass es ein Ausführungsgesetz dazu geben werde. Das sei leider nicht so gekommen. Am 02.07.2024 habe man einen Erlaß erhalten, der aus der Perspektive der Verwaltung sehr unkonkret formuliert sei. Es gebe darin keine konkreten Standards, die für die Kommune vorgegeben seien. Das sei ausschlaggebend dafür gewesen, zu sagen, dass man gerade im Rahmen dieser Ausschreibungen genau schauen müsse, was die Standards seien, die die Kinder und ihre Familien bräuchten, um den Lern- und Lebensort Schule für sich gut nutzen zu können und zwar als Bildungseinrichtung, die Jugendhilfe und Schule verbinde. Der letzte Sachstand dazu sei sehr alt. Es gebe dazu einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses. Man rechne im Bereich des Rechtsanspruchs mit einer Auslastung von ca. 80 bis 90 Prozent der Kinder, die im Offenen Ganztag sein würden. Man habe überlegt, was benötigt würde, um bei den knappen Finanzmitteln die Kinder im Offenen Ganztag adäquat betreuen zu können. Neben anderen Vorgaben sollte eine sozialräumliche Arbeit ermöglicht werden. Sie beschreibt den geplanten Standard.

Herr Arnold vom Fachbereich Schule ergänzt, dass die Stadt Hagen sehr viel Geld in den Offenen Ganztag investiere. Das führe zu einem hohen Qualitätsstandard über alle Trägerschaften hinweg. Er betont, dass die Zusammenarbeit des Fachbereichs Schule mit dem Fachbereich Jugend und Soziales und den Fachberaterinnen sehr positiv verlaufe und sehr strukturiert sei. Er freue sich über die Projektarbeit an der Vergabe.      

 

Frau Dreyer betont, dass man auch geschaut habe, wie man Schulleitung und Schulaufsicht mit in den Prozess einbeziehen könne. Das sei auch ihres Erachtens beispielhaft gelungen.

Man wolle außergewöhnlich hohe Standards in Hagen setzen, die auch notwendig seien. 

 

Herr Reinke bestätigt, dass das immer Thema und Konsens hier im Jugendhilfeausschuss gewesen sei, dass man hohe Standards im Offenen Ganztag haben wolle.

 

Herr Geitz dankt Frau Dreyer für den Vortrag. Es sei bemerkenswert, dass diese Standards verfolgt würden. Finanziell schiene das ja stemmbar zu sein. Er fragt, ob es möglich sei, das benötigte Personal zu akquirieren. Habe man schon einmal darüber nachgedacht, eventuell die Eltern mit ins Boot zu nehmen?

 

Frau Soddemann erklärt, dass man die finanziellen Auswirkungen in den Haupt- und Finanzausschuss bringe. Dort werde man das darlegen. Man habe noch eine Option bei den Elternbeiträgen. Da habe man sich bei der Aufstellung des Haushaltes politisch gegen entschieden. Man müsse schauen, ob das eventuell noch einmal geprüft werde. Das habe hier im Ausschuss bewußt nicht Thema sein sollen. Das solle in dem dafür zuständigen Ausschuss beraten werden. Man begrüße jegliche Initiative, wo Eltern sich einbrächten. Der Grundansatz sei, die Kinder im Offenen Ganztag genau so wie in der Kita zu versorgen. Da solle es keinen Unterschied geben, auch wenn man für den Offenen Ganztag keine Betriebserlaubnis benötige. Über das KiBiz habe man eine klare Fachvorgabe. Diesen Standard setze man als Stadt Hagen hier selbst, weil man der Meinung sei, dass es zwischen OGS und Kita keinen Unterschied in der Versorgung geben dürfe. Da brauche man ausgebildetes Fachpersonal. Man habe dann aber auch noch eine andere Seite als in der Kita – das sei Schule. Dort seien entsprechende Pädagogen beschäfigt. Man müsse das gemeinsam stemmen.

Ziel sei es, dass man die meisten Kinder in den rhythmisierten  Gruppen in einem möglichst breiten Angebot mit 90 Prozent Teilnahme habe. Am Ende werde man schauen, was man wie finanzieren könne. Man wolle mit diesen Standards den Standard für alle Einrichtungen des Offenen Ganztages setzen, damit jeder Träger wisse, was von ihm verlangt werde. Das werde so transparent sein, dass es politisch verfolgt werden könne. Dabei sei jede Elterninitiative hilfreich. Fachkräfte könnten damit aber nicht ersetzt werden. Ob die Fachkräfte gefunden würden, hänge stark davon ab, ob man mit seinen Bemühungen so weitermache. Da stehe man im interkommunalen Vergleich gut da. Das liege an den frühzeitigen Bemühungen mit der PIA-Ausbildung. Sie danke den Trägern, dass diese sich alle an dieser Ausbildung beteiligten. Das sei der Nachwuchs, den man sich selbst generiere.  

 

Herr Meng betont, dass er sich darüber freue, dass das Thema Qualität einen hohen Stellenwert habe. Er fragt, ob die Themen Öffnungszeiten, Betreuungszeiten und Gruppengröße dabei berücksichtigt würden.   

 

Frau Dreyer antwortet, dass das eine der ganz wenigen Dinge seien, die im Erlaß geregelt seien. Dort sei die Betreuungszeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit einer Mindestbetreuung bis 15.00 Uhr angegeben. Die Gruppengröße sei mit 25 Kindern festgelegt. Bei diesem Standard werde man auch bleiben.

 

Herr Fischer erklärt, dass ein wesentlicher Bestandteil sei, dass Kinder und Jugendlliche eine Chance hätten. Wer im Offenen Ganztag Unterstützung bekomme, habe eindeutig bessere Chancen für seine eigene Entwicklung. Daher sei er der Meinung, dass man die Standards hier richtig setze.

Er erinnert daran, dass immer gesagt worden sei, dass das Rechtsamt darauf bestehe, dass die Ausschreibung europaweit geschehe. Wie werde das begründet? Er weist auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes hin, das eindeutig festgestellt habe, dass im Bereich der Jugendhilfeleistungen nach § 78 SGB VIII solche Leistungen nicht ausgeschrieben werden müssten und auch nicht ausgeschrieben werden sollten, weil die Kommune hier Gestaltungsrecht habe, was nicht auf der Europa-Ebene gelöst werden könne. Er interessiere sich für die Begründung des Rechtsamtes. Die Freien Träger der Wohlfahrtshilfe hätten alle Klagen auf diesem Wege gewonnen, die zu solchen Fragen eingebracht worden seien.

 

Herr Groening macht deutlich, dass auch er nicht unbedingt erfreut darüber sei, dass man sich hier in einem Ausschreibungsverfahren befinde. Letztlich sei es aber keine reine SGB VIII Leistung. Man habe hier eine gewisse Gemengelage. Er habe diesen Sachverhalt unabhängig von der Prüfung des Rechtsamtes auch im eigenen Hause prüfen lassen. Das Ergebnis sei gewesen, dass unter Einbeziehung des Schulrechtes das europäische Wettbewerbsrecht hier als höherrangig gegenüber dem SGB VIII angesehen werde.

Man sei hier auf einer anderen Ebene unterwegs als in vergangenen Zeiten mit dem Thema Leistungsentgelt.

 

Frau Soddemann ergänzt, dass das die Perspektive aus SGB VIII Leistungen sei. Es gebe auch noch die Seite der Fördermittel. Da gebe es die Allgemeinen Nebenbestimmungen zu der Verwendung von Fördermitteln. Die würden für die Schulverwaltung gelten und damit auch für die Zuwendung der Mittel, die die Verwaltung aus dem Kapitel Schule des Landes Nordrhein-Westfalen als Schulträger (und nicht als Jugendhilfeträger) bekämen. Da  werde die Rechtsvermischung deutlich. Die OGS sei keine klassische SGB VIII Leistung. Sie werde auch aus den unterschiedlichen Rechtsgebieten gesteuert. Das sei aktuell die Rechtslage. Man habe derzeit das Hauptproblem, dass man noch den Altvertrag habe. Wenn dieser gravierend geändert werde, gelte er nicht mehr. Am Ende sei es so, dass in den Allgemeinen Nebenbestimmungen weiterhin der Punkt stehe, dass man als Kommune die Vergaberichtlinien der Stadt beachten müsse. Die besagten auch in dem Fall angesichts der Gesamtsumme die europaweite Ausschreibung. Sie könne die Träger dahingehend beruhigen, dass die Erfahrungswerte auch in anderen Kommunen seien, dass sich das auf einen gewissen Umkreis beschränke. Das liege auch insbesondere daran, was man an Standards vorgebe. Man würde sich sehr freuen, wenn die Träger, die jetzt schon mit der Stadt zusammen arbeiten würden, sich auch an der Auschreibung beteiligten.

 

Herr Arnold bestätigt die Ausführungen von Frau Soddemann im Hinblick auf die Erfahrungen anderer Kommunen.

 

Herr Reinke betont, dass es sich um ein umfangreiches Thema handelt. Er nimmt Bezug auf die Aussage von Frau Soddemann, dass die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss und im Fachausschuss vorgestellt würde. Er würde den Jugendhilfeausschuss auch als Fachausschuss ansehen und er bitte darum, dass Vorlagen und Berichte auch dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt würden.

 

Frau Soddemann berichtet, dass das der heutige Versuch gewesen sei, genau das zu tun und den Jugendhilfeausschuss zu informieren. Im Haupt- und Finanzausschuss gehe es darum, dass man für eine Ausschreibung eine Mittelbereitstellung benötige. Diese müsse man dort beschließen lassen. Diese Mittelbereitstellung benötige man ab Donnerstag. Man rede da nicht mehr über Standards, sondern über eine Leistungsbeschreibung, die Grundlage einer Ausschreibung sei. Das sei eine ganz andere formale rechtliche Situation. Wenn man die Vorlage beschlussmäßig auch noch durch die Gremien bringen müsse, habe man ein Problem. Das müsste zunächst einmal rechtlich geprüft werden. Im Haupt-und Finanzausschuss gehe es nicht um die Standards, sondern um die Mittelbereitstellung. Die Vorlage werde auch nur das beinhalten. Man habe das Geschäft der laufenden Verwaltung so verstanden, dass man die Ausschreibung vorbereite. Heute habe man die Chance genutzt, hier im  Ausschuss entsprechend zu berichten. Insoweit werde man die Vorlage zunächst einmal in den HFA faktisch einbringen. Man könne weiterhin berichten. Man benötige die Mittelbereitstellung für die Ausschreibung. Insoweit müsse man schauen, wie man damit umgehe. Bei einer Verzögerung bekomme man ein entsprechendes Problem mit der Vergabe.

 

Herr Reinke merkt an, dass er die Vorlage noch nicht kenne. Soweit er wisse, sei sie noch nicht veröffentlicht und stünde somit noch nicht zur Verfügung. Insofern sei es für ihn schwierig, dazu etwas zu sagen. Es sei auf jeden Fall ein Bereich, bei dem der Jugendhilfeausschuss mitsprechen müsse.

 

Frau Soddemann sagt, dass sie das so zur Kenntnis nehme. Sie werde im HFA noch einmal darauf hinweisen, was für ein Problem man bekäme, wenn man die Ausschreibung nicht auf den Weg bringen könne. Es sei nicht üblich, dass eine Leistungsbeschreibung beschlossen würde. Mit der aktuellen Planung werde man im Herbst eine Vergabe machen können. Weitere Verzögerungen führten zu einer Verlängerung und damit zu einem Risiko. Man werde sehen, was im HFA politisch beschlossen werde.